Vereinbaren Mieter und Vermieter einen Staffelmietvertrag, dann ist während der Staffelmietdauer nicht nur die Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete, sondern auch eine Mieterhöhung wegen einer Modernisierung ausgeschlossen. Die kann auch nicht mehr nach Ende der Laufzeit der Staffelmiete nachgeholt werden (LG Berlin 65 S 225/17).
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Unwirksame Mieterhöhung nach Modernisierung, wenn Angaben zu Erhaltungsmaßnahmen fehlen
Eine Erneuerung der Fenster kann eine Modernisierungsmaßnahme zur Einsparung von Endenergie sein und eine Mieterhöhung rechtfertigen. In seiner Mieterhöhungserklärung muss der Vermieter dann Tatsachen darlegen, anhand derer der Mieter überschlägig beurteilen kann, ob der Einbau der Fenster eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt.
Zustimmung zur Mieterhöhung durch Zahlung
Die Zustimmung zur Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete durch schlüssiges Verhalten, also Zahlung der geforderten Mieterhöhung reicht aus. Der Vermieter hat keinen Anspruch auf eine schriftliche Zustimmung, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZB 74/16). Weiterlesen
Zustimmung zur Mieterhöhung kann widerrufen werden – Kein Widerrufsrecht bei individuell gefertigtem Schreiben zur Mieterhöhung für konkrete Wohnung
(Landgericht Berlin, Urteil vom 10.03.2017 – 63 S 248/16 – )
Die Zustimmung zu einer Mieterhöhung kann nach § 312 g Abs. 1 BGB widerrufen werden, wenn die Vereinbarung über die Mieterhöhung als Fernabsatzvertrag zu werten ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn die Mieterhöhung durch ein individuell gefertigtes Schreiben verlangt wird und wenn sie sich nur auf eine konkrete Wohnung bezieht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Vermieter hat Anspruch auf „Untermietzuschlag“
Für die Erlaubnis zur Untervermietung eines Zimmers forderte der Vermieter von seinem Mieter eine Mieterhöhung von 100 Euro (Untermietzuschlag). Das Landgericht Berlin (Az: 18 T 65/16) hielt einen Zuschlag von 80 Euro für angemessen.
10 Prozent höhere Modernisierungs-Mieterhöhung als angekündigt
Gleichgültig, ob eine Modernisierungsankündigung ganz unterblieben ist oder sie nicht
den gesetzlichen Anforderungen genügt oder ob die spätere, tatsächliche Mieterhöhung
die angekündigte um mehr als 10 Prozent übersteigt, die Wirksamkeit der gesamten
Mieterhöhung verschiebt sich in diesen Fällen um 6 Monate (BGH VIII ZR 76/15).
Genossenschaften
Der genossenschaftliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet, eine Mieterhöhung nur gegen die Mietpartei auszusprechen, die in der Vergangenheit wiederholt gerichtlich und außergerichtlich ihre Rechte geltend gemacht hat (AG Köln 205 C 592/12).
Modernisierungen und Instandsetzungen
Die Erneuerung der Gegensprechanlage und der Kellerelektrik sind keine Modernisierungsmaßnahmen, die eine Mieterhöhung rechtfertigen. Wird durch eine Baumaßnahme die vorhandene Gegensprechanlage durch eine neue Anlage ersetzt, liegt eine bloße Instandsetzung der defekten Anlage vor, aber keine Wohnwertverbesserung.
Mietpreisbremse
Sechs Monate nachdem Justizminister Heiko Maas einen Entwurf zur Begrenzung der Wiedervermietungsmieten vorgelegt hat, einigte sich jetzt die Koalition auf die so genannte Mietpreisbremse. Künftig soll in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die neue Miete nach einem Mieterwechsel höchstens noch 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Weiterlesen
Mieterhöhung in Textform wirksam
Mieterhöhung in Textform – ohne eigenhändige Unterschrift – wirksam, trotz im Mietvertrag vereinbarter Schriftform.