Nach dem Gesetz kann der Vermieter seine Zustimmung zu einer beantragten Untervermietung von einer angemessenen Erhöhung der Miete – einem Untermietzuschlag – abhängig machen.
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Vermieter hat Anspruch auf „Untermietzuschlag“
Für die Erlaubnis zur Untervermietung eines Zimmers forderte der Vermieter von seinem Mieter eine Mieterhöhung von 100 Euro (Untermietzuschlag). Das Landgericht Berlin (Az: 18 T 65/16) hielt einen Zuschlag von 80 Euro für angemessen.