Schlagwort-Archive: Kündigung

Kündigung wegen Mietschulden

Der Vermietende darf kündigen, wenn für zwei aufeinanderfolgende Monate (also bspw. Jan und Februar) mehr als eine Monatsmiete geschuldet wird. Sprich, fehlt am 4. Werktag des Monats Februar eine Monatsmiete plus 1 Cent, darf er grundsätzlich fristlos kündigen.

Zahlt der Mieter oder die Mieterin zwei Monate hintereinander nur die Hälfte der Miete, beträgt der Mietrückstand genau die Höhe der Miete. Damit „übersteigt“ der Miet-Rückstand zwar nicht die Miete für einen Monat – allerdings kann auch die dauernde unpünktliche Mietzahlung – nach Abmahnung – zur Kündigung führen.

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Kündigungswiderspruch wegen Verwurzelung

Selbst wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, bedeutet das noch nicht, dass der Mieter die Wohnung sofort räumen muss. Er hat das Recht, Widerspruch gegen bspw. die Eigenbedarfskündigung zu erheben, wenn das Ende des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder die Angehörigen seines Haushaltes eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.

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Keine Kündigung wegen gefährdet erscheinender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Mieters

Die Verstorbene war Mieterin einer 3-Zimmer-Wohnung. Nach ihrem Tod trat ihr Lebensgefährte in das Mietverhältnis ein. Die Miete für die Wohnung betrug 545 Euro plus 170 Euro Betriebskostenvorauszahlungen. Der Vermieter kündigte den in das Mietverhältnis eingetretenen Mieter mit der Begründung, er beziehe nur ein Ausbildungsgehalt, er könne auf Dauer die monatliche Miete nicht zahlen. Eine Zustimmung zur Untervermietung eines Teils der Wohnung lehnte der Vermieter ab.

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