Wird ein Wohnraummietverhältnis mit mehreren Mieter:innen geschlossen, so kann der oder die Vermietende das Mietverhältnis nur wirksam gegenüber allen Mieter:innen kündigen.
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Kündigung wegen Mietschulden
Der Vermietende darf kündigen, wenn für zwei aufeinanderfolgende Monate (also bspw. Jan und Februar) mehr als eine Monatsmiete geschuldet wird. Sprich, fehlt am 4. Werktag des Monats Februar eine Monatsmiete plus 1 Cent, darf er grundsätzlich fristlos kündigen.
Zahlt der Mieter oder die Mieterin zwei Monate hintereinander nur die Hälfte der Miete, beträgt der Mietrückstand genau die Höhe der Miete. Damit „übersteigt“ der Miet-Rückstand zwar nicht die Miete für einen Monat – allerdings kann auch die dauernde unpünktliche Mietzahlung – nach Abmahnung – zur Kündigung führen.
Kündigungswiderspruch wegen Verwurzelung
Selbst wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, bedeutet das noch nicht, dass der Mieter die Wohnung sofort räumen muss. Er hat das Recht, Widerspruch gegen bspw. die Eigenbedarfskündigung zu erheben, wenn das Ende des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder die Angehörigen seines Haushaltes eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.
Sozialklausel
Auch gegen eine eigentlich berechtigte Kündigung des Vermieters, zum Beispiel wegen Eigenbedarfs, können Mieter sich noch wehren. Gestützt auf die so genannte Sozialklausel können sie der Kündigung widersprechen und argumentieren, die Räumung der Wohnung stelle für sie eine unzumutbare Härte darf.
Eigenbedarf und Sozialklausel
Auch gegenüber einer berechtigten Eigenbedarfskündigung kann der Mieter noch Widerspruch einlegen. Gestützt auf die sogenannte Sozialklausel kann er sich auf Härten berufen, die für ihn die Räumung der Wohnung unzumutbar machen.
Kündigung, wenn Wohnung unerlaubt an Dritte weitergegeben wird
Die Mieter waren 2011 in Ausland gezogen und hatten ihre Zweizimmerwohnung ihrem Sohn und seiner Familie überlassen. Die Erlaubnis des Vermieters hierzu hatten sie jedoch nicht eingeholt.
Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung
Sowohl die außerordentliche, als auch die ordentliche Kündigung wegen einer nicht eingeholten Erlaubnis zur Untervermietung setzt eine erhebliche bzw. nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Mieters voraus.
Keine Kündigung wegen gefährdet erscheinender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Mieters
Die Verstorbene war Mieterin einer 3-Zimmer-Wohnung. Nach ihrem Tod trat ihr Lebensgefährte in das Mietverhältnis ein. Die Miete für die Wohnung betrug 545 Euro plus 170 Euro Betriebskostenvorauszahlungen. Der Vermieter kündigte den in das Mietverhältnis eingetretenen Mieter mit der Begründung, er beziehe nur ein Ausbildungsgehalt, er könne auf Dauer die monatliche Miete nicht zahlen. Eine Zustimmung zur Untervermietung eines Teils der Wohnung lehnte der Vermieter ab.
Vermieterkündigung
Der Vermieter ist weder berechtigt, fristlos zu kündigen, noch mit der gesetzlichen Kündigungsfrist, wenn der Mieter seine Lebensgefährtin in die Mietwohnung aufnimmt, ohne zuvor beim Vermieter eine Genehmigung einzuholen oder dem Vermieter die Aufnahme der Lebensgefährtin anzuzeigen (LG Berlin 67 S 119/17).
Kündigung wegen Schuhregal, Kartons usw. im Hausflur
Mieter, die die Grenzen des Mietgebrauchs hartnäckig missachten und trotz zahlreicher Verbotsschreiben weiterhin private Gegenstände im Hausflur abstellen, müssen mit einer Kündigung rechnen (LG Köln 10 S 99/16).