Der Vermieter verstößt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, wenn er ein Unternehmen mit der Gebäudereinigung beauftragt, obwohl die Mieter die Reinigung seit Jahren ohne Beanstandung selbst durchführen (AG Neubrandenburg – 103 C 432/21).
Versorgung mit Warmwasser muss sein
Vermietende sind verpflichtet, die Versorgung mit Warmwasser rund um die Uhr mit einer Temperatur von mindestens 40 Grad aufrechtzuerhalten und dürfen die Temperatur des Warmwassers in den Nachtstunden nicht absenken.
Steht den Mieter:innen am späten Abend und in den frühen Morgenstunden nicht ausreichend warmes Wasser zum Duschen oder Waschen aufgrund einer Nachtabsenkung zur Verfügung, so liegt ein Mangel vor (AG Leonberg, Urt. v. 27.12.2018 – 2 C 231/18).
Mietkosten für Rauchwarnmelder keine umlegbaren Betriebskosten
Bei den Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern handelt es sich laut aktuellem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht um umlegbare „sonstige“ Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung, sondern – da sie den Kosten für den Erwerb von Rauchwarnmeldern gleichzusetzen sind – um betriebskostenrechtlich nicht umlagefähige Aufwendungen (BGH, Urteil vom 11. Mai 2022 – VIII ZR 379/20).
Betriebskosten
Ist als Umlageschlüssel für Betriebskosten die Abrechnung nach Personen vereinbart, sind bei der Ermittlung des Personenschlüssels auch Kleinstkinder und Neugeborene voll zu berücksichtigen (AG Saarbrücken – 3 C 129/17).
Betriebskostenabrechnung: Belegeinsicht als Voraussetzung für das Bestreiten der Kosten
Mieter:innen haben das Recht, die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Originalbelege einzusehen. Dieses Recht kann sich jedoch auch als Verpflichtung darstellen, so dass Mieter:innen rechtliche Nachteile erleiden können, wenn sie die Möglichkeit zur Belegeinsicht nicht wahrnehmen. So entschied das Landgericht Dresden jüngst, dass der Mieter sich auch bei stark gestiegenen Betriebskosten nicht darauf beschränken könne – ohne Belegeinsicht genommen zu haben – die Kostenansätze zu bestreiten (Beschl. v. 23.11.2021 – 4 S 222/21).
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Der Mieter bzw. die Mieterin hat gegen den Vermieter bzw. die Vermieterin einen Anspruch auf die unentgeltliche Erteilung einer Aufstellung der im Rahmen der Betriebskostenvorauszahlungen gezahlten Kosten, die als haushaltsnahe Dienstleistungen vom Mieter bzw. der Mieterin steuerlich absetzbar sind (AG Chemnitz – 20 C 168/18).
Minderung
Ein Wasserschaden an der Mietsache, der u.a. zur Folge hat, dass Badewanne und Toilette in der Wohnung nur eingeschränkt und mit wenig Wasser nutzbar sind, führt zu einer Minderung der Bruttowarmmiete um 25 % (LG Berlin – 66 S 26/18).
Beweiskraft des Wohnungsübergabeprotokolls
Es gibt weder für Mieter:innen noch für Vermieter:innen eine Pflicht, ein Wohnungsübergabeprotokoll zu erstellen. Allerdings ist ein Wohnungsübergabeprotokoll sinnvoll – sowohl beim Einzug als auch beim Auszug.
Kündigung wegen Mietschulden
Der Vermietende darf kündigen, wenn für zwei aufeinanderfolgende Monate (also bspw. Jan und Februar) mehr als eine Monatsmiete geschuldet wird. Sprich, fehlt am 4. Werktag des Monats Februar eine Monatsmiete plus 1 Cent, darf er grundsätzlich fristlos kündigen.
Zahlt der Mieter oder die Mieterin zwei Monate hintereinander nur die Hälfte der Miete, beträgt der Mietrückstand genau die Höhe der Miete. Damit „übersteigt“ der Miet-Rückstand zwar nicht die Miete für einen Monat – allerdings kann auch die dauernde unpünktliche Mietzahlung – nach Abmahnung – zur Kündigung führen.
Geflüchtete als Mitbewohner:innen
Fragen rund um die Aufnahme von Geflüchteten in die eigene Mietwohnung
Darf ich Geflüchtete in meine Mietwohnung aufnehmen?