Deutscher Mieterbund präsentiert Mietenreport 2025 – Wohnungskrise erreicht Mitte der Gesellschaft

(dmb) Der Deutsche Mieterbund (DMB) stellt heute in der Bundespressekonferenz den Mietenreport 2025 vor, der die Entwicklung der Wohnungsmärkte in Deutschland dokumentiert. Im Mietenreport wird die Wohnsituation von Mieter:innen in Deutschland umfassend und anhand der folgenden Fragen untersucht: In welchem Ausmaß fehlt guter und bezahlbarer Wohnraum, welche Sorgen haben Mieter:innen, wer ist besonders durch seine Wohnkosten belastet, wie stellen sich die aktuellen Wohnverhältnisse dar und welche politischen Lösungen braucht es, um bezahlbares Wohnen sicherzustellen?

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Herbstlaub – Wer muss wann fegen?

Eigentümer und Vermieter sind in der Regel zur Laubbeseitigung auf dem Grundstück bzw. auf dem Gehweg vor dem Haus verpflichtet. Bei feuchtem Herbstwetter und rutschigem Lauf auf den Gehwegen besteht erhöhte Unfallgefahr für Bewohner und Passanten. Wie oft zum Besen gegriffen werden muss, hängt von der Stärke des Laufabfalls ab. Aber wenn der gesamte Bürgersteig hoch verlaubt oder es nach einem starken Regen sehr rutschig ist, ist Harken und Fegen objektiv nötig und geboten.

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Rollstuhlrampe verweigert – Entschädigung

Vermietende, die über einen Zeitraum von zwei Jahren behinderten Mieter:innen die Zustimmung zum Bau einer Rollstuhlrampe für einen barrierefreien Zugang zur Wohnung verweigern, verstoßen gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz und müssen den Betroffenen eine Entschädigung (im vorgestellten Fall 11.000 Euro) zahlen (Landgericht Berlin II, Urteil vom 30. September 2024 – 66 S 24/24, WuM 2024, 601).

Schnee schieben

Ist der Mieter oder die Mieterin laut Mietvertrag für den Winterdienst verantwortlich, jedoch aus beruflichen Gründen oder krankheitsbedingt verhindert, muss er oder sie sich um eine Vertretung kümmern. Sind in einem Mehrfamilienhaus laut Mietvertrag die Mieter:innen zum Winterdienst verpflichtet, müssen sie abwechselnd Schnee fegen und bei Glatteis streuen, der Vermieter oder die Vermieterin muss hierfür Geräte und Material zur Verfügung stellen.

Frau Holle

Das Ausschütteln von Decken, Betten, Laken oder Tischtüchern aus einem Fenster der Wohnung oder vom Balkon ist erlaubt, wenn sich weder Gegenstände in den Decken noch Personen unterhalb des Fensters befinden (AG München, Urt. 12.5.14 – 424 C 28654/13).

Muss ich mich weiterhin an den Kosten für den Kabelanschluss beteiligen, obwohl ich gar kein TV habe?

Noch ja. Ist die Umlage der Kabelgebühren laut Mietvertrag vereinbart, müssen Mieter:innen sie derzeit noch übernehmen, selbst wenn sie den Anschluss gar nicht nutzen oder gar kein Fernsehgerät haben. Das gilt noch bis Ende Juni 2024, danach entfällt die Umlage für Kabelgebühren, sprich: Vermieter:innen dürfen ab Juli 2024 keine Kabelgebühren mehr umlegen. Mieter:innen haben ab dann die freie Wahl, ob und wie sie fernsehen möchten.

Heizkostenabrechnung

Nach geltender Rechtslage müssen Mieter:innen Heizkostenabrechnungen innerhalb eines Jahres zugeschickt werden. Abrechnungen, die das Kalenderjahr 2022 betreffen, müssen Mieter:innen daher bis zum 31.12.2023 vorliegen haben. Versäumen Vermieter:innen diese Frist, können sie keine Nachforderungen mehr stellen. Nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes (DMB) sind vor allem Abrechnungen, die erst kurz vor Ablauf der Frist eintreffen, häufig fehlerhaft. Eine Überprüfung lohnt sich für Mieter:innen hier fast immer.