Archiv des Autors: Redaktion

Anspruch auf Balkonkraftwerk

Vermieter:innen können die Erlaubnis für die Installation eines Steckersolargeräts nicht mit möglichen Haftungsrisiken ablehnen, wenn Mieter:innen für ausreichende Sicherheit der Anlage sorgen. Das gilt insbesondere dann, wenn bei der Installation alle relevanten Sicherheitsnormen eingehalten werden, die Montage durch Fachleute erfolgt, eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird und Mieter:innen sich zum Rückbau der Photovoltaikanlage verpflichten sowie für die Rückbaukosten eine Sicherheit leisten (AG Hamburg-Wandsbek, Urt. v. 2.12.2025 – 714 C 160/25).

 

Mietminderung bei zusätzlicher Verschattung

Auch wenn eine Wohnung schon zuvor ungünstige Lichtverhältnisse hatte – etwa durch eine Erdgeschosslage oder große Bäume vor den Fenstern – können Mieter:innen die Miete um fünf Prozent mindern, wenn ein Neubau im Hinterhof des Hauses die Verschattung und Verdunkelung der betreffenden Wohnung noch zusätzlich verstärkt (LG Hamburg, Urt. v. 18.12.2025, 334 S 13/22).

Winterdienst bei Eis und Schnee – Wer muss wann fegen und streuen?

(dmb) Vermieterinnen und Vermieter sind in der Regel zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet. Mietende müssen nur dann Schnee räumen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Regelung in der Hausordnung reicht nicht aus. Es gibt auch kein Gewohnheitsrecht, demzufolge die Bewohner:innen im Erdgeschoss zur Schneebeseitigung verpflichtet sind.

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Strom- und Heizungsausfall durch Sabotage – Recht auf Mietminderung

(dmb) Der Deutsche Mieterbund (DMB) weist daraufhin, dass Mieterinnen und Mieter auch dann ihr Recht auf Mietminderung geltend machen können, wenn der Ausfall von Strom oder Heizung auf unvorhersehbare Ereignisse wie Sabotage zurückzuführen ist. Auch wenn der oder die Vermietende keine Schuld an dem Vorfall trägt, haben Mieterinnen und Mieter Anspruch auf Mietminderung, wenn der Wohnkomfort erheblich beeinträchtigt wird. Insbesondere in den kalten Wintermonaten, kann der Ausfall von Heizung und Strom eine akute Gefahr für die Gesundheit darstellten.

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Weihnachtsdekoration – Rechte und Pflichten in der besinnlichen Jahreszeit

Advent, das bedeutet für viele, die Dekokisten hervorzuholen und die Wohnung, den Balkon oder das Treppenhaus weihnachtlich mit blinkenden Lichterketten, bunten Kugeln, Tannenzweigen oder einem Weihnachtsbaum festlich zu schmücken. Dies ist auch grundsätzlich erlaubt – dennoch sind einige Grenzen zu beachten.

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Deutscher Mieterbund präsentiert Mietenreport 2025 – Wohnungskrise erreicht Mitte der Gesellschaft

(dmb) Der Deutsche Mieterbund (DMB) stellt heute in der Bundespressekonferenz den Mietenreport 2025 vor, der die Entwicklung der Wohnungsmärkte in Deutschland dokumentiert. Im Mietenreport wird die Wohnsituation von Mieter:innen in Deutschland umfassend und anhand der folgenden Fragen untersucht: In welchem Ausmaß fehlt guter und bezahlbarer Wohnraum, welche Sorgen haben Mieter:innen, wer ist besonders durch seine Wohnkosten belastet, wie stellen sich die aktuellen Wohnverhältnisse dar und welche politischen Lösungen braucht es, um bezahlbares Wohnen sicherzustellen?

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Herbstlaub – Wer muss wann fegen?

Eigentümer und Vermieter sind in der Regel zur Laubbeseitigung auf dem Grundstück bzw. auf dem Gehweg vor dem Haus verpflichtet. Bei feuchtem Herbstwetter und rutschigem Lauf auf den Gehwegen besteht erhöhte Unfallgefahr für Bewohner und Passanten. Wie oft zum Besen gegriffen werden muss, hängt von der Stärke des Laufabfalls ab. Aber wenn der gesamte Bürgersteig hoch verlaubt oder es nach einem starken Regen sehr rutschig ist, ist Harken und Fegen objektiv nötig und geboten.

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Rollstuhlrampe verweigert – Entschädigung

Vermietende, die über einen Zeitraum von zwei Jahren behinderten Mieter:innen die Zustimmung zum Bau einer Rollstuhlrampe für einen barrierefreien Zugang zur Wohnung verweigern, verstoßen gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz und müssen den Betroffenen eine Entschädigung (im vorgestellten Fall 11.000 Euro) zahlen (Landgericht Berlin II, Urteil vom 30. September 2024 – 66 S 24/24, WuM 2024, 601).