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Rollstuhlrampe verweigert – Entschädigung

Vermietende, die über einen Zeitraum von zwei Jahren behinderten Mieter:innen die Zustimmung zum Bau einer Rollstuhlrampe für einen barrierefreien Zugang zur Wohnung verweigern, verstoßen gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz und müssen den Betroffenen eine Entschädigung (im vorgestellten Fall 11.000 Euro) zahlen (Landgericht Berlin II, Urteil vom 30. September 2024 – 66 S 24/24, WuM 2024, 601).

Schnee schieben

Ist der Mieter oder die Mieterin laut Mietvertrag für den Winterdienst verantwortlich, jedoch aus beruflichen Gründen oder krankheitsbedingt verhindert, muss er oder sie sich um eine Vertretung kümmern. Sind in einem Mehrfamilienhaus laut Mietvertrag die Mieter:innen zum Winterdienst verpflichtet, müssen sie abwechselnd Schnee fegen und bei Glatteis streuen, der Vermieter oder die Vermieterin muss hierfür Geräte und Material zur Verfügung stellen.

Frau Holle

Das Ausschütteln von Decken, Betten, Laken oder Tischtüchern aus einem Fenster der Wohnung oder vom Balkon ist erlaubt, wenn sich weder Gegenstände in den Decken noch Personen unterhalb des Fensters befinden (AG München, Urt. 12.5.14 – 424 C 28654/13).

Muss ich mich weiterhin an den Kosten für den Kabelanschluss beteiligen, obwohl ich gar kein TV habe?

Noch ja. Ist die Umlage der Kabelgebühren laut Mietvertrag vereinbart, müssen Mieter:innen sie derzeit noch übernehmen, selbst wenn sie den Anschluss gar nicht nutzen oder gar kein Fernsehgerät haben. Das gilt noch bis Ende Juni 2024, danach entfällt die Umlage für Kabelgebühren, sprich: Vermieter:innen dürfen ab Juli 2024 keine Kabelgebühren mehr umlegen. Mieter:innen haben ab dann die freie Wahl, ob und wie sie fernsehen möchten.

Heizkostenabrechnung

Nach geltender Rechtslage müssen Mieter:innen Heizkostenabrechnungen innerhalb eines Jahres zugeschickt werden. Abrechnungen, die das Kalenderjahr 2022 betreffen, müssen Mieter:innen daher bis zum 31.12.2023 vorliegen haben. Versäumen Vermieter:innen diese Frist, können sie keine Nachforderungen mehr stellen. Nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes (DMB) sind vor allem Abrechnungen, die erst kurz vor Ablauf der Frist eintreffen, häufig fehlerhaft. Eine Überprüfung lohnt sich für Mieter:innen hier fast immer.

Asbest

Zerstörte oder beschädigte Asbestmaterialien in der Mietwohnung (hier: in den Bodenplatten) führen regelmäßig zu einer minderungsrelevanten konkreten Gesundheitsgefährdung der Mieter. Eine Mietminderung aufgrund dieses Mangels um 20% ist (…) angemessen. Da schon der Austritt einzelner Fasern ausreicht, um konkrete Gesundheitsgefahren herbeizuführen, muss eine grenzwertüberschreitende Belastung der Raumluft nicht notwendigerweise dargetan werden, um die konkrete Gesundheitsgefährdung zu belegen. Die Verlegung von Korkplatten über den asbesthaltigen Bodenplatten vermag eine (erforderliche) luftdichte Versiegelung der Asbestplatten nicht herbeizuführen (LG Berlin, Urt. v. 11.2.2016 – 18 S 133/15).