Schlagwort-Archive: Schönheitsreparaturen

Unwirksame Schönheitsreparaturklausel bei Sozialwohnungen

Muss der Mieter einer preisgebundenen Mietwohnung (Sozialwohnung) keine Renovierungsarbeiten durchführen, weil die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag unwirksam ist, ist der Vermieter für die Schönheitsreparaturen verantwortlich. Anders, als bei frei finanzierten Wohnungen, darf der Vermieter in diesen Fällen die so genannte Kostenmiete für die Sozialwohnung aber einseitig um einen Schönheitsreparaturzuschlag erhöhen (BGH VIII ZR 250/16).

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Vermieter muss bei Schönheitsreparaturen Farbwünsche des Mieters respektieren

Ist der Vermieter während des laufenden Mietverhältnisses zu Schönheitsreparaturen in der Mieterwohnung verpflichtet, darf er die Wohnung nicht nach seinen eigenen Vorstellungen renovieren, sondern er ist verpflichtet, die Farbwünsche des Mieters zu respektieren (LG Berlin, 67 S 416/16).

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Unwirksame Vertragsklauseln bei Schönheitsreparaturen

Auch wenn im Mietvertrag die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in
verschiedenen, sprachlich unabhängig voneinander formulierten Klauseln geregelt ist, handelt es sich um eine einheitliche Rechtspflicht. Das heißt, die Unwirksamkeit einer Klausel kann – bei einer gebotenen Gesamtschau der Regelung – zur Unwirksamkeit der gesamten Schönheitsreparaturklauseln führen (BGH VIII ZR 21/13).

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Wegweisende Entscheidungen zu Schönheitsreparaturen

Der Bundesgerichtshof hat seine bisherige Rechtsprechung geändert und Grundsatzfragen zu Schönheitsreparaturen neu geregelt. Auf Mieter, die in eine unrenovierte Wohnung gezogen sind, können keine Renovierungsverpflichtungen per Mietvertrag abgewälzt werden. Außerdem erklärte der Bundesgerichtshof, dass die so genannte Quotenklausel, nach der Mieter verpflichtet werden sollen, anteilige Renovierungskosten zu zahlen, immer unwirksam ist.

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Ausgleichsanspruch in Geld statt Schönheitsreparaturen

Ist der  Mieter  laut Mietvertrag verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen, kann
der  Vermieter  nicht  stattdessen  einen  Ausgleichsanspruch  in  Geld  fordern,  wenn  er
beabsichtigt,  nach  Beendigung  des  Mietverhältnisses  Umbaumaßnahmen  in  den
Mieträumen  durchzuführen.  Weiterlesen