Grundsätzlich gilt: Hitze allein ist nicht immer ein Mietmangel, der zur Mietminderung berechtigt. Es ist entscheidend, wie hoch die Temperatur tatsächlich ist und wie die sonstigen Umstände sind – etwa ob es sich um eine Dachgeschosswohnung handelt.
Schlagwort-Archiv: Mietminderung
Mietminderung bei zusätzlicher Verschattung
Auch wenn eine Wohnung schon zuvor ungünstige Lichtverhältnisse hatte – etwa durch eine Erdgeschosslage oder große Bäume vor den Fenstern – können Mieter:innen die Miete um fünf Prozent mindern, wenn ein Neubau im Hinterhof des Hauses die Verschattung und Verdunkelung der betreffenden Wohnung noch zusätzlich verstärkt (LG Hamburg, Urt. v. 18.12.2025, 334 S 13/22).
Strom- und Heizungsausfall durch Sabotage – Recht auf Mietminderung
(dmb) Der Deutsche Mieterbund (DMB) weist daraufhin, dass Mieterinnen und Mieter auch dann ihr Recht auf Mietminderung geltend machen können, wenn der Ausfall von Strom oder Heizung auf unvorhersehbare Ereignisse wie Sabotage zurückzuführen ist. Auch wenn der oder die Vermietende keine Schuld an dem Vorfall trägt, haben Mieterinnen und Mieter Anspruch auf Mietminderung, wenn der Wohnkomfort erheblich beeinträchtigt wird. Insbesondere in den kalten Wintermonaten, kann der Ausfall von Heizung und Strom eine akute Gefahr für die Gesundheit darstellten.
Asbest
Zerstörte oder beschädigte Asbestmaterialien in der Mietwohnung (hier: in den Bodenplatten) führen regelmäßig zu einer minderungsrelevanten konkreten Gesundheitsgefährdung der Mieter. Eine Mietminderung aufgrund dieses Mangels um 20% ist (…) angemessen. Da schon der Austritt einzelner Fasern ausreicht, um konkrete Gesundheitsgefahren herbeizuführen, muss eine grenzwertüberschreitende Belastung der Raumluft nicht notwendigerweise dargetan werden, um die konkrete Gesundheitsgefährdung zu belegen. Die Verlegung von Korkplatten über den asbesthaltigen Bodenplatten vermag eine (erforderliche) luftdichte Versiegelung der Asbestplatten nicht herbeizuführen (LG Berlin, Urt. v. 11.2.2016 – 18 S 133/15).
Minderung
Ein Wasserschaden an der Mietsache, der u.a. zur Folge hat, dass Badewanne und Toilette in der Wohnung nur eingeschränkt und mit wenig Wasser nutzbar sind, führt zu einer Minderung der Bruttowarmmiete um 25 % (LG Berlin – 66 S 26/18).
In der Regel keine Minderung wegen Baulärm von Nachbarbaustelle
Der BGH hat sich in einer aktuellen Entscheidung (Az. VIII ZR 31/18) erneut mit der Frage befasst, ob der Mieter die Miete mindern darf, wenn Lärm durch eine Baustelle in seiner Nachbarschaft entsteht. Weiterlesen
Rechte und Pflichten im Mietverhältnis in Zeiten der Corona-Krise
1. Ich verdiene kein Geld mehr. Muss ich weiter meine Miete zahlen?
2. Mein Nachbar ist an Covid-19 erkrankt. Darf ich die Miete mindern?
3. Muss ich meinen Vermieter in meine Wohnung (Wohnungsbesichtigungen, Reparaturen) lassen?
4. Ich habe meine Wohnung gekündigt und muss eigentlich nächste Woche ausziehen. Nun bin an Covid-19 erkrankt / stehe unter Quarantäne. Muss ich ausziehen?
5. Ich möchte umziehen. Geht das nun noch? Weiterlesen
Mietminderungsrecht und Zurückbehaltungsrecht
Weigert sich der Mieter, die Beseitigung von Mängeln durch den Vermieter, dessen Mitarbeitern oder von ihm beauftragte Handwerker zu dulden, ist er ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich nicht mehr zu einer weiteren Minderung berechtigt und ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht entfällt.
Mietminderung
Voraussetzung für eine Mietminderung ist die Einschränkung bzw. Aufhebung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache. Dass der Mieter die Mietsache in der Zeit der mangelnden Gebrauchstauglichkeit – etwa wegen einer Urlaubsreise – nicht benötigt, führt nicht zu einer Aufhebung oder Verringerung der Minderung (LG Berlin 65 S 45/18).
DSL-Anschluss
Der Vermieter ist verpflichtet, zur Freischaltung eines DSL-Anschlusses Zugang zum Telefonhausverteiler zu gewähren. Wird der Zugang vom Vermieter verhindert, ist wegen des fehlenden Internetanschlusses ein Mietmangel anzunehmen, der nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Wedding (15 AC 99/16) zu einer Mietminderung von 5 Prozent berechtigt.




