Schlagwort-Archive: Mietminderung

Asbest

Zerstörte oder beschädigte Asbestmaterialien in der Mietwohnung (hier: in den Bodenplatten) führen regelmäßig zu einer minderungsrelevanten konkreten Gesundheitsgefährdung der Mieter. Eine Mietminderung aufgrund dieses Mangels um 20% ist (…) angemessen. Da schon der Austritt einzelner Fasern ausreicht, um konkrete Gesundheitsgefahren herbeizuführen, muss eine grenzwertüberschreitende Belastung der Raumluft nicht notwendigerweise dargetan werden, um die konkrete Gesundheitsgefährdung zu belegen. Die Verlegung von Korkplatten über den asbesthaltigen Bodenplatten vermag eine (erforderliche) luftdichte Versiegelung der Asbestplatten nicht herbeizuführen (LG Berlin, Urt. v. 11.2.2016 – 18 S 133/15).

Minderung

Ein Wasserschaden an der Mietsache, der u.a. zur Folge hat, dass Badewanne und Toilette in der Wohnung nur eingeschränkt und mit wenig Wasser nutzbar sind, führt zu einer Minderung der Bruttowarmmiete um 25 % (LG Berlin – 66 S 26/18).

Rechte und Pflichten im Mietverhältnis in Zeiten der Corona-Krise

1. Ich verdiene kein Geld mehr. Muss ich weiter meine Miete zahlen?
2. Mein Nachbar ist an Covid-19 erkrankt. Darf ich die Miete mindern?
3. Muss ich meinen Vermieter in meine Wohnung (Wohnungsbesichtigungen, Reparaturen) lassen?
4. Ich habe meine Wohnung gekündigt und muss eigentlich nächste Woche ausziehen. Nun bin an Covid-19 erkrankt / stehe unter Quarantäne. Muss ich ausziehen?
5. Ich möchte umziehen. Geht das nun noch? Weiterlesen

Mietminderungsrecht und Zurückbehaltungsrecht

Weigert sich der Mieter, die Beseitigung von Mängeln durch den Vermieter, dessen Mitarbeitern oder von ihm beauftragte Handwerker zu dulden, ist er ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich nicht mehr zu einer weiteren Minderung berechtigt und ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht entfällt.

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Mietminderung

Voraussetzung für eine Mietminderung ist die Einschränkung bzw. Aufhebung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache. Dass der Mieter die Mietsache in der Zeit der mangelnden Gebrauchstauglichkeit – etwa wegen einer Urlaubsreise – nicht benötigt, führt nicht zu einer Aufhebung oder Verringerung der Minderung (LG Berlin 65 S 45/18).

DSL-Anschluss

Der Vermieter ist verpflichtet, zur Freischaltung eines DSL-Anschlusses Zugang zum Telefonhausverteiler zu gewähren. Wird der Zugang vom Vermieter verhindert, ist wegen des fehlenden Internetanschlusses ein Mietmangel anzunehmen, der nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Wedding (15 AC 99/16) zu einer Mietminderung von 5 Prozent berechtigt.