Mietminderung

Voraussetzung für eine Mietminderung ist die Einschränkung bzw. Aufhebung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache. Dass der Mieter die Mietsache in der Zeit der mangelnden Gebrauchstauglichkeit – etwa wegen einer Urlaubsreise – nicht benötigt, führt nicht zu einer Aufhebung oder Verringerung der Minderung (LG Berlin 65 S 45/18).