Bei den Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern handelt es sich laut aktuellem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht um umlegbare „sonstige“ Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung, sondern – da sie den Kosten für den Erwerb von Rauchwarnmeldern gleichzusetzen sind – um betriebskostenrechtlich nicht umlagefähige Aufwendungen (BGH, Urteil vom 11. Mai 2022 – VIII ZR 379/20).
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Mietkosten für Rauchwarnmelder
Nach einer Entscheidung des Amtsgericht Leonberg (2 C 11/19), die der Mieterverein Stuttgart erstritten hat, handelt es sich bei den Mietkosten für Rauchwarnmelder nicht um umlegbare Betriebskosten. Zur Anschaffung der Rauchwarnmelder sei der Eigentümer verpflichtet.
Fehlalarm
Der Mieter verletzt die ihm obliegende Obhutspflicht bereits dann, wenn sein Kochverhalten zu einer übermäßigen Rauch-, Dunst- oder Hitzeentwicklung führt und dadurch ein ordnungsgemäß installierter und intakter Rauchwarnmelder einen vermeidbaren Alarm bei der Feuerwehr auslöst (LG Frankfurt/Main 2-11 S 153/14).
Leasing- und Wartungskosten für Rauchwarnmelder
Kosten für die Anmietung von Rauchmeldern und für die Wartung der Rauchmelder sind keine Betriebskosten, die in die Betriebskostenabrechnung eingestellt werden dürfen.
Rauchwarnmelder sind bald in jeder Wohnung in NRW Pflicht
In Kraft getreten ist die Rauchwarnmelderpflicht für NRW schon am 1. April 2013; seit diesem Zeitpunkt mussten Neubauten und Umbauten entsprechend ausgestattet sein. Für bestehende Bauten, also Wohnungen, die bis 31. März 2013 fertiggestellt oder genehmigt wurden, gilt eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres 2016. Ab Januar 2017 müssen also alle Wohnungen in NRW über Rauchwarnmelder verfügen.
Einbau von Rauchwarnmeldern ist zu dulden
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln (10 S 88/15) müssen Mieter den Einbau von Rauchwarnmeldern als Modernisierung dulden, zumal dann, wenn Rauchwarnmelder über die jeweilige Landesbauordnung vorgeschrieben sind. Die Auswahl des Gerätetyps inklusive des möglichen Einsatzes von Funktechnik obliegt dabei dem Vermieter.