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Heizkostenabrechnung

Nach geltender Rechtslage müssen Mieter:innen Heizkostenabrechnungen innerhalb eines Jahres zugeschickt werden. Abrechnungen, die das Kalenderjahr 2022 betreffen, müssen Mieter:innen daher bis zum 31.12.2023 vorliegen haben. Versäumen Vermieter:innen diese Frist, können sie keine Nachforderungen mehr stellen. Nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes (DMB) sind vor allem Abrechnungen, die erst kurz vor Ablauf der Frist eintreffen, häufig fehlerhaft. Eine Überprüfung lohnt sich für Mieter:innen hier fast immer.

Heizkörper

Der Mieter hat gegen den Vermieter keinen Anspruch auf Verplombung oder anderweitige Stilllegung von ihm nicht genutzter Heizkörper, selbst wenn dadurch in geringerem Umfang Verbrauchseinheiten anfallen und in Rechnung gestellt werden (AG München, Urt. v. 21.10.2021 – 416 C 10714/20).

Heizspiegel 2021

Heizkosten in 2020 gesunken, aber dieses Jahr wird’s deutlich teurer – vor allem mit Öl und Gas. Prognose für 2021: Kosten steigen im Schnitt um 13 Prozent 5 Prozent weniger Heizkosten im vergangenen Abrechnungsjahr Sparpotenzial von 490 Euro pro Jahr in durchschnittlicher Wohnung Verbraucher müssen mit stark steigenden Heizkosten rechnen. Das geht aus dem neuen Heizspiegel (http://www.heizspiegel.de) der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online hervor.

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Union blockiert Teilerfolg bei der CO2-Preis-Umlage

Eigentlich sollten Mieter:innen ab Januar 2022 den CO2-Preis nicht mehr alleine tragen, sondern die Kosten hälftig zwischen beiden Mietvertragsparteien aufgeteilt werden. Auf diesen konstruktiven Kompromiss hatten sich die zuständigen Ministerien geeinigt, bevor die Unions-Fraktion ihn mit der Behauptung blockierte, dass eine Beteiligung der Vermieter:innen an den CO2-Kosten nicht zur gewünschten Lenkungswirkung führe.

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Was sich 2021 ändert

Das neue Jahr bringt einige Änderungen mit sich. Heizen wird teurer, denn Erdgas und Heizöl unterliegen ab 1. Januar 2021 dem Emissionshandel. Der Deutsche Mieterbund fordert die Bundesregierung derzeit auf, den dann fällig werdenden CO2-Preis nicht dem Mieter aufzubürden.

Zudem steigt der Krankenkassenbeitrag für die gesetzlich Versicherten, Verbraucher haben aber ein Recht, den Versicherer zu wechseln. Die Mehrwertsteuer klettert wieder auf 19 Prozent; das Kindergeld steigt auf mindestens 219 Euro pro Monat.

Im Schlafzimmer und in der Küche befinden sich die Heizkostenverteiler weit oben am Heizkörper, d.h. ohne jeglichen Abstand vom oberen Rand des Heizkörpers. Ist das so richtig?

Nein. In der Regel sollen Heizkostenverteiler bei Standardheizkörpern in 75 % der Bauhöhe des Heizkörpers (von unten gemessen) sowie in der horizontalen Heizkörpermitte montiert werden. Für kleine Heizkörper mit Bauhöhen unter 410mm erfolgt die Montage zumeist in 50% der Bauhöhe. Für Handtuchheizkörper und Rohrheizkörper gibt es dagegen keine einheitliche Bauhöhe für die Installation der Geräte.

Mieter hat Anspruch auf korrekte Heizkostenabrechnung und richtigen Verteilungsmaßstab

Nach der Heizkostenverordnung muss der Vermieter die Heizkosten verbrauchsabhängig
abrechnen, das heißt in der Regel zwischen 50 und 70 Prozent verbrauchsabhängig und die restlichen 30 bis 50 Prozent nach einem verbrauchsunabhängigen Maßstab, zum Beispiel nach Quadratmetern. Der Vermieter kann den Verteilungsmaßstab einmal festlegen und ist dann normalerweise daran gebunden.

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