Will der Mieter so genannte Plissees als Sicht- oder Sonnenschutz im Fenster anbringen, muss er die Zustimmung des Vermieters einholen. Das AG Witten (2 C 684/17) entschied, dass die Substanz der Fenster durch Anbohren der Glasleisten beschädigt worden sei.
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Wohnungsschäden nach Polizeieinsatz
Ein Vermieter kann von seinem Mieter keinen Schadensersatz verlangen, wenn im Rahmen eines Polizeieinsatzes Wohnungsschäden entstanden sind (BGH VIII ZR 49/16).
Exzessives Rauchen löst Schadensersatzansprüche aus
Rauchen in der Mietwohnung ist erlaubt und vom so genannten vertragsgemäßen Gebrauch gedeckt. Ein Mieter, der in seiner Wohnung raucht, verhält sich danach grundsätzlich nicht vertragswidrig – auch dann nicht, wenn er hierdurch während der Mietzeit Ablagerungen verursacht.
Fristlose Kündigung und Schadensersatzansprüche des Mieters
Veranlasst eine Vertragsverletzung des Vermieters oder ein Mangel der Mietsache den Mieter zu einer berechtigten fristlosen Kündigung, kann er auch die daraus entstehenden Kündigungsfolgeschäden als Schadensersatz geltend machen.
Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gewinns bei Vereitelung des Vorkaufsrechts
BGH stärkt Mieterrechte in umgewandelten Mietwohnungen
„Der Bundesgerichtshof stärkt mit der heutigen Entscheidung die Rechte von Mietern, deren Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und dann an einen Dritten verkauft wurde. Unterläuft oder vereitelt der Vermieter das gesetzliche Vorkaufsrecht des Mieters, macht er sich schadenersatzpflichtig“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 51/14).
DMB Telefon-Hotline für hochwassergeschädigte Mieter
030 / 223 23 -166
ab 17. Juni 2013
(dmb) Ab Montag, dem 17. Juni 2013, schaltet der Deutsche Mieterbund (DMB) eine Telefon-Hotline für hochwassergeschädigte Mieter.
Schadensersatz wegen unterbliebener Mängelanzeige – Vermieter trifft Beweislast
Bundesgerichtshof vom 05.12.12
Hat der Mieter wegen Rissen und Schäden an den Bodenfliesen die Miete um 20 Prozent gemindert, kann der Vermieter dem nicht einfach entgegenhalten, er mache wegen der verspäteten Mängelanzeige des Mieters Schadensersatzansprache geltend.