Veranlasst eine Vertragsverletzung des Vermieters oder ein Mangel der Mietsache den Mieter zu einer berechtigten fristlosen Kündigung, kann er auch die daraus entstehenden Kündigungsfolgeschäden als Schadensersatz geltend machen.
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Schadensersatz wegen unterbliebener Mängelanzeige – Vermieter trifft Beweislast
Bundesgerichtshof vom 05.12.12
Hat der Mieter wegen Rissen und Schäden an den Bodenfliesen die Miete um 20 Prozent gemindert, kann der Vermieter dem nicht einfach entgegenhalten, er mache wegen der verspäteten Mängelanzeige des Mieters Schadensersatzansprache geltend.