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Schadensersatz wegen unterbliebener Mängelanzeige – Vermieter trifft Beweislast

Bundesgerichtshof vom 05.12.12
Hat der Mieter wegen Rissen und Schäden an den Bodenfliesen die Miete um 20 Prozent gemindert, kann der Vermieter dem nicht einfach entgegenhalten, er mache wegen der verspäteten Mängelanzeige des Mieters Schadensersatzansprache geltend.

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