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Versorgung mit Warmwasser muss sein

Vermietende sind verpflichtet, die Versorgung mit Warmwasser rund um die Uhr mit einer Temperatur von mindestens 40 Grad aufrechtzuerhalten und dürfen die Temperatur des Warmwassers in den Nachtstunden nicht absenken.

Steht den Mieter:innen am späten Abend und in den frühen Morgenstunden nicht ausreichend warmes Wasser zum Duschen oder Waschen aufgrund einer Nachtabsenkung zur Verfügung,  so liegt ein Mangel vor (AG Leonberg, Urt. v. 27.12.2018 – 2 C 231/18).

Warmwasser

40 bis 50 Grad Celsius beträgt die Mindesttemperatur für Warmwasser. Dauert es fünf Minuten lang, bis die Temperatur erreicht wird, kann die Miete um 10 % gemindert werden. 36,5 Grad Celsius warmes Wasser ist nur zum Putzen geeignet, liegt unter der durchschnittlichen Körpertemperatur und ist ungeeignet, um beim Duschen und Baden ein angenehmes Gefühl zu gewährleisten (AG Schöneberg 102 C 55/94).