Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit soll der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden.
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Union blockiert Teilerfolg bei der CO2-Preis-Umlage
Eigentlich sollten Mieter:innen ab Januar 2022 den CO2-Preis nicht mehr alleine tragen, sondern die Kosten hälftig zwischen beiden Mietvertragsparteien aufgeteilt werden. Auf diesen konstruktiven Kompromiss hatten sich die zuständigen Ministerien geeinigt, bevor die Unions-Fraktion ihn mit der Behauptung blockierte, dass eine Beteiligung der Vermieter:innen an den CO2-Kosten nicht zur gewünschten Lenkungswirkung führe.
Heizkessel
Der Austausch einer alten und störungsanfälligen Heizungsanlage, die immer wieder ausfällt, ist eine Instandsetzungsmaßnahme, die der Vermieter bezahlen muss, und keine Modernisierung (LG Berlin 64 S 73/17).