Schlagwort-Archiv: Heizung

Strom- und Heizungsausfall durch Sabotage – Recht auf Mietminderung

(dmb) Der Deutsche Mieterbund (DMB) weist daraufhin, dass Mieterinnen und Mieter auch dann ihr Recht auf Mietminderung geltend machen können, wenn der Ausfall von Strom oder Heizung auf unvorhersehbare Ereignisse wie Sabotage zurückzuführen ist. Auch wenn der oder die Vermietende keine Schuld an dem Vorfall trägt, haben Mieterinnen und Mieter Anspruch auf Mietminderung, wenn der Wohnkomfort erheblich beeinträchtigt wird. Insbesondere in den kalten Wintermonaten, kann der Ausfall von Heizung und Strom eine akute Gefahr für die Gesundheit darstellten.

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Heizkörper

Der Mieter hat gegen den Vermieter keinen Anspruch auf Verplombung oder anderweitige Stilllegung von ihm nicht genutzter Heizkörper, selbst wenn dadurch in geringerem Umfang Verbrauchseinheiten anfallen und in Rechnung gestellt werden (AG München, Urt. v. 21.10.2021 – 416 C 10714/20).

Heizspiegel 2021

Heizkosten in 2020 gesunken, aber dieses Jahr wird’s deutlich teurer – vor allem mit Öl und Gas. Prognose für 2021: Kosten steigen im Schnitt um 13 Prozent 5 Prozent weniger Heizkosten im vergangenen Abrechnungsjahr Sparpotenzial von 490 Euro pro Jahr in durchschnittlicher Wohnung Verbraucher müssen mit stark steigenden Heizkosten rechnen. Das geht aus dem neuen Heizspiegel (http://www.heizspiegel.de) der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online hervor.

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Im Schlafzimmer und in der Küche befinden sich die Heizkostenverteiler weit oben am Heizkörper, d.h. ohne jeglichen Abstand vom oberen Rand des Heizkörpers. Ist das so richtig?

Nein. In der Regel sollen Heizkostenverteiler bei Standardheizkörpern in 75 % der Bauhöhe des Heizkörpers (von unten gemessen) sowie in der horizontalen Heizkörpermitte montiert werden. Für kleine Heizkörper mit Bauhöhen unter 410mm erfolgt die Montage zumeist in 50% der Bauhöhe. Für Handtuchheizkörper und Rohrheizkörper gibt es dagegen keine einheitliche Bauhöhe für die Installation der Geräte.

Unwirksame Mieterhöhung nach Modernisierung, wenn Angaben zu Erhaltungsmaßnahmen fehlen

Eine Erneuerung der Fenster kann eine Modernisierungsmaßnahme zur Einsparung von Endenergie sein und eine Mieterhöhung rechtfertigen. In seiner Mieterhöhungserklärung muss der Vermieter dann Tatsachen darlegen, anhand derer der Mieter überschlägig beurteilen kann, ob der Einbau der Fenster eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt.

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