Nein. In der Regel sollen Heizkostenverteiler bei Standardheizkörpern in 75 % der Bauhöhe des Heizkörpers (von unten gemessen) sowie in der horizontalen Heizkörpermitte montiert werden. Für kleine Heizkörper mit Bauhöhen unter 410mm erfolgt die Montage zumeist in 50% der Bauhöhe. Für Handtuchheizkörper und Rohrheizkörper gibt es dagegen keine einheitliche Bauhöhe für die Installation der Geräte.
Schlagwort-Archive: Heizung
Austausch eines alten, störanfälligen Heizkessels ist keine Modernisierung
Wird der bisherige Heizkessel durch eine neue Heizungsanlage mit Brennwerttechnik ausgetauscht und können hierdurch bis zu 23 % Energie eingespart werden, kann dies eine Modernisierungsmaßnahme sein, die eine Mieterhöhung rechtfertigt.
Unwirksame Mieterhöhung nach Modernisierung, wenn Angaben zu Erhaltungsmaßnahmen fehlen
Eine Erneuerung der Fenster kann eine Modernisierungsmaßnahme zur Einsparung von Endenergie sein und eine Mieterhöhung rechtfertigen. In seiner Mieterhöhungserklärung muss der Vermieter dann Tatsachen darlegen, anhand derer der Mieter überschlägig beurteilen kann, ob der Einbau der Fenster eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt.
Heiztemparaturen
Mindesttemperatur: Die Heizungsanlage muss vom Vermieter so eingestellt sein, dass eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius erreicht wird (LG Berlin 64 S 266/97).
Deutscher Mieterbund NRW veröffentlicht aktuellen Betriebskostenspiegel
Mieter in NRW zahlen durchschnittlich weniger für das Heizen – Warmwasserkosten sind gestiegen Weiterlesen