Rauchen in der Mietwohnung ist erlaubt und vom so genannten vertragsgemäßen Gebrauch gedeckt. Ein Mieter, der in seiner Wohnung raucht, verhält sich danach grundsätzlich nicht vertragswidrig – auch dann nicht, wenn er hierdurch während der Mietzeit Ablagerungen verursacht.
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BGH: Fristlose Kündigung gegen Düsseldorfer Raucher nicht rechtmäßig
Landgericht Düsseldorf muss erneut entscheiden
Rauchen auf dem Balkon kann beschränkt werden
Rauchen auf dem Balkon ist nicht länger uneingeschränkt erlaubt. Mieter, die sich durch einen auf dem Balkon rauchenden Nachbarn gestört fühlen, können für konkrete Zeitabschnitte einen Rauchstopp fordern, haben Anspruch auf rauchfreie Zeiten.
Düsseldorfer Raucher muss Wohnung räumen
Mieterbund: Rauchen in der Wohnung bleibt weiter erlaubt
„Rauchen in der Mietwohnung verstößt nicht gegen den Mietvertrag und bleibt weiterhin erlaubt. Das hat das Landgericht Düsseldorf (21 S 240/13) heute ausdrücklich bestätigt“, erklärte er Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB).
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