Mieteransprüche bei Schimmel und Feuchtigkeitsschäden

Mietminderung:
Beruhen Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden jeweils im Außenwandbereich von Küche und dem einzigen Zimmer der Wohnung auf Baumängeln, ist eine Mietminderung gerechtfertigt, hier von 15 bzw. 20 %.

Der Mieter ist auch dann nicht für Schimmel und Feuchtigkeitsschäden verantwortlich, wenn er in der Wohnung Vinyl-Tapeten angebracht hat. Gerade ältere Vinyl-Tapeten können zwar die Schimmelanfälligkeit der Wohnung verstärken, sie wären jedoch unproblematisch, wenn es nicht die auf Baumängel zurückzuführenden Schimmelursache gäbe (AG Köln 211 C 446/13).

Mängel- und Schadensbeseitigung:
Feuchtigkeits- und Schimmelerscheinungen in der Wohnung, hier im Schlafzimmer, muss der Vermieter beseitigen und er muss den ursprünglichen vertraglichen Zustand wiederherstellen. Das gilt dann, wenn der Mieter die Schäden nicht zu vertreten und im allgemein üblichen Umfang gelüftet hat. Hier hatte zwar ein Gutachter festgestellt, dass die nachts geschlossene Schlafzimmertür ursächlich für die Feuchtigkeitsschäden gewesen sei. Das Landgericht Bochum (I-11 S 33/16) stellte aber fest, dass dieses Wohnverhalten dem Mieter nicht vorwerfbar sei. Das Offenhalten der Schlafzimmertür während der Nacht stellt kein übliches und von einem durchschnittlichen Mieter zu erwartendes Lüftungsverhalten dar. Vielmehr erfolgt die Lüftung in der Regel über die Fenster, was dem durchschnittlichen Mieter auch bekannt ist.