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Treppenhaus

Schuhschränke, Regale, Besenschränke und so weiter dürfen grundsätzlich nicht im
Hausflur stehen. Die Möbel der Hausbewohner gehören in die Wohnung und nicht auf die
Gemeinschaftsflächen. Aber: Ein Schuhregal vor der Wohnungstür des einzigen Mieters im
Dachgeschoss kann niemanden im Haus stören.

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Fußmatte

Mieter dürfen Fußmatten vor ihrer Tür auslegen. Das ist allgemein üblich (LG Berlin 63 S
509/89, AG Tempelhof-Kreuzberg 19 C 27/98). Auf der Fußmatte dürfen bei schlechter Witterung auch Schuhe abgestellt werden. Auch das ist weit verbreitet, allgemein üblich und gefährdet nicht die übrigen Hausbewohner (OLG Hamm 15 W 168-169/88).