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Versorgung mit Warmwasser muss sein

Vermietende sind verpflichtet, die Versorgung mit Warmwasser rund um die Uhr mit einer Temperatur von mindestens 40 Grad aufrechtzuerhalten und dürfen die Temperatur des Warmwassers in den Nachtstunden nicht absenken.

Steht den Mieter:innen am späten Abend und in den frühen Morgenstunden nicht ausreichend warmes Wasser zum Duschen oder Waschen aufgrund einer Nachtabsenkung zur Verfügung,  so liegt ein Mangel vor (AG Leonberg, Urt. v. 27.12.2018 – 2 C 231/18).

Mietminderungsrecht und Zurückbehaltungsrecht

Weigert sich der Mieter, die Beseitigung von Mängeln durch den Vermieter, dessen Mitarbeitern oder von ihm beauftragte Handwerker zu dulden, ist er ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich nicht mehr zu einer weiteren Minderung berechtigt und ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht entfällt.

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DSL-Anschluss

Der Vermieter ist verpflichtet, zur Freischaltung eines DSL-Anschlusses Zugang zum Telefonhausverteiler zu gewähren. Wird der Zugang vom Vermieter verhindert, ist wegen des fehlenden Internetanschlusses ein Mietmangel anzunehmen, der nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Wedding (15 AC 99/16) zu einer Mietminderung von 5 Prozent berechtigt.