Obwohl der wohnungssuchende Mieter einen Maklervertrag mit Provisionsvereinbarung unterschrieben hatte, der Makler eine Wohnung vermittelte und es zum Abschluss eines Mietvertrages kam, hat der Makler keinen Anspruch auf die vereinbarte Provision in Höhe von 1.500 Euro.
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Bestellerprinzip
Mieter müssen die Maklerprovision seit dem 1. Juni allenfalls dann noch zahlen, wenn sie den Makler selbst beauftragt haben – schriftlich bzw. in Textform – und der Makler dann ausschließlich aufgrund dieses Auftrags tätig wird und eine Wohnung beschafft, über die der Mietvertrag schließlich zustande kommt.
Ab dem 01.06.15 gilt das Bestellerprinzip
DAS BESTELLERPRINZIP: Wer bezahlt den Makler? Gesetzesänderung zur Provisionsregelung. Ab 1. Juni 2015 tritt das Gesetz in Kraft.