Haben Vermietende die Hundehaltung genehmigt und widerrufen diese dann ohne berechtigten Grund, können Mietende das Mietverhältnis fristlos kündigen (LG Frankfurt (Oder), Urt. v. 26.10.23 – 16 S 25/23).
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Tierhaltung in der Mietwohnung
Ob und unter welchen Voraussetzungen Haustiere in einer Mietwohnung gehalten werden dürfen, ist gesetzlich nicht geregelt. Deshalb kommt es in erster Linie auf die Vereinbarung im Mietvertrag an. Zunächst einmal gilt: Egal, was im Mietvertrag steht, Kleintiere sind immer erlaubt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Kleintiere sind beispielsweise Kaninchen, Wellensittiche, Goldhamster, Schildkröten oder Zierfische.
Herumlaufenlassen des Hundes im Garten entgegen Hausordnung kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Mieter einer Fünf-Zimmer-Wohnung in einer Berliner Villa hatten ihre beiden Hunde entgegen der Hausordnung und trotz wiederholter Abmahnungen frei auf den Gemeinschaftsflächen des Hauses, zu denen auch ein Kinderspielplatz gehört, laufen lassen. Die Vermieterin kündigte daraufhin das Mietverhältnis fristlos. Weiterlesen