Schlagwort-Archive: Vergleichsmiete

Mieterhöhung: Richtige Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Das Mietrecht sieht drei Möglichkeiten vor, wie Vermieterinnen und Vermieter die Miete erhöhen dürfen. Erstens durch eine freiwillige Vereinbarung mit ihren Mieterinnen und Mietern, zweitens nach einer Modernisierung der Wohnung und drittens im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete, d.h. der Vermieter oder die Vermieterin kann fordern, dass die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben wird.

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Keine Mieterhöhung mit Vergleichszahlen eines Internetportals

Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete kann nur mit einem Mietspiegel, einem Sachverständigengutachten oder drei Vergleichswohnungen wirksam begründet werden. Eine Mieterhöhung, die sich auf Vergleichszahlen eines Internetportals stützt, ist formell unwirksam (AG München 472 C 23258/17).

Einbauküche und ortsübliche Vergleichsmiete

Eine vom Mieter angeschaffte und bezahlte Einbauküche darf bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht berücksichtigt werden (BGH VIII ZR 52/18). Die bei Anmietung der Wohnung im Jahr 1976 vorhandene alte Einbauküche wurde kurze Zeit später mit Zustimmung der Vermieter von den Mietern durch eine neue Einbauküche ersetzt.

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CDU blockiert Mietpreisbremse

Mieterbund wirft Union Scheinheiligkeit vor 

(dmb) „Der Versuch von CDU/CSU, die Mietpreisbremse zu blockieren oder gar zu verhindern, ist scheinheilig und unehrlich. Die Argumente gegen die Begrenzung der Wiedervermietungsmieten sind an den Haaren herbeigezogen“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, in Berlin.

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