Grundsätzlich gilt: Hitze allein ist nicht immer ein Mietmangel, der zur Mietminderung berechtigt. Es ist entscheidend, wie hoch die Temperatur tatsächlich ist und wie die sonstigen Umstände sind – etwa ob es sich um eine Dachgeschosswohnung handelt.
Schlagwortarchiv: Mängel
Versorgung mit Warmwasser muss sein
Vermietende sind verpflichtet, die Versorgung mit Warmwasser rund um die Uhr mit einer Temperatur von mindestens 40 Grad aufrechtzuerhalten und dürfen die Temperatur des Warmwassers in den Nachtstunden nicht absenken.
Steht den Mieter:innen am späten Abend und in den frühen Morgenstunden nicht ausreichend warmes Wasser zum Duschen oder Waschen aufgrund einer Nachtabsenkung zur Verfügung, so liegt ein Mangel vor (AG Leonberg, Urt. v. 27.12.2018 – 2 C 231/18).
Beweiskraft des Wohnungsübergabeprotokolls
Es gibt weder für Mieter:innen noch für Vermieter:innen eine Pflicht, ein Wohnungsübergabeprotokoll zu erstellen. Allerdings ist ein Wohnungsübergabeprotokoll sinnvoll – sowohl beim Einzug als auch beim Auszug.
Graffiti
Graffiti-Schmierereien sind grundsätzlich Mängel der Mietsache. Der Mieter hat einen Anspruch darauf, dass der Vermieter die Graffiti im Eingangsbereich des Hauses, der Haustür sowie an der Klingel beseitigen lässt. Weiterlesen




