Auskunftsansprüche verjähren nicht innerhalb von drei Jahren nach Vertragsschluss.
Nach der neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH (Az. VIII ZR 375/21;VIII ZR 8/22, VIII ZR 60/22 und VIII ZR 125/22) beginnt die dreijährige Verjährungsfrist für den Auskunftsanspruch für die Berechnung der nach der Mietpreisbremse zulässigen Miethöhe ab dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem der MieterInnen die Auskunft erstmals beim Vermieter verlangt.
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DMB fordert Verschärfung der Mietpreisbremse und Ahndung von Wuchermieten
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Auskunftsanspruch nach § 556g Abs. 3 BGB selbständig und unabhängig von dem Anspruch des Mieters auf Rückzahlung überzahlter Miete gemäß § 556g Abs. 1 Satz 3 BGB innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) verjährt.
15-Prozent-Kappungsgrenze ist rechtmäßig
Erwartet, aber trotzdem eine gute Nachricht. Der Bundesgerichtshof entschied, Landesregierungen können Städte mit erhöhtem Wohnungsbedarf festlegen, in denen dann die Miete innerhalb von 3 Jahren höchstens um 15 Prozent steigen darf, statt ansonsten um 20 Prozent.
Mietpreisbremse
Sechs Monate nachdem Justizminister Heiko Maas einen Entwurf zur Begrenzung der Wiedervermietungsmieten vorgelegt hat, einigte sich jetzt die Koalition auf die so genannte Mietpreisbremse. Künftig soll in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die neue Miete nach einem Mieterwechsel höchstens noch 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Weiterlesen
CDU blockiert Mietpreisbremse
Mieterbund wirft Union Scheinheiligkeit vor
(dmb) „Der Versuch von CDU/CSU, die Mietpreisbremse zu blockieren oder gar zu verhindern, ist scheinheilig und unehrlich. Die Argumente gegen die Begrenzung der Wiedervermietungsmieten sind an den Haaren herbeigezogen“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, in Berlin.
Mieterbund-Umfrage bei Mitgliedsverbänden
Überwältigende Mehrheit für Mietpreisbremse
Eine flächendeckende Mietpreisbremse bei Wiedervermietungen ist nach Ansicht einer überwältigenden Mehrheit der Mitgliedsverbände des Deutschen Mieterbundes (DMB) dringend erforderlich. Gefahren für den Wohnungsbau sehen die regionalen Mietervereine nicht. Stattdessen fordern sie Sanktionen für den Fall, dass Vermieter die Mietpreisbremse nicht einhalten.