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Balkonfläche

Zumindest bei Mietverträgen, die nach dem 31.12.2013 abgeschlossen wurde, ist die Größe der Wohnung nach der Wohnflächenverordnung zu ermitteln. Das bedeutet: Wintergärten, Balkone und Terrassen werden in der Regel nur mit einem Viertel der Grundfläche berücksichtigt. die weit verbreitete Praxis, diese Flächen immer zur Hälfte anzusetzen, ist falsch (LG Berlin 18 S 308/13).

Bodenbelag

Ersetzt der Vermieter den bei Vermietung auf der Terrasse verlegten Fliesenboden durch einen Holzboden, kann der Mieter die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (hier Fliesenboden) verlangen (LG Berlin 63 S 315/15).

Anbau einer Terrasse

Zwar kann der Anbau einer Terrasse grundsätzlich eine Modernisierungsmaßnahme sein. Die Nutzfläche der Mietsache wird vergrößert, auf der Terrasse können Wäscheständer oder andere Sachen aufgestellt werden oder Mieter können sich hier einfach im Freien
aufhalten. Das gilt aber nicht in jedem Fall.

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