Schlagwort-Archive: Fristlose Kündigung

Abrechnungsfälschung

Verfälschen Mieter:innen eine Betriebskostenabrechnung oder ermöglichen deren Fälschung, um die Erstattung einer höheren Nachforderung beim Jobcenter zu erschleichen, so sind Vermietende zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses ohne vorherige Abmahnung berechtigt (AG Neukölln, Urt. v. 18.10.2022 – 17 C 141/22).

Fristlose Kündigung

Verhindert ein Mieter das Ablesen der Zählerstände und die Durchführung der
Jahresprüfung der Rauchwarnmelder in seiner Wohnung, indem er die beauftragte Ableserin ins Gesicht schlägt und beleidigt und Nachfolgeablesern den Zutritt zur Wohnung verweigert, ist der Vermieter zu einer fristlosen Kündigung berechtigt.

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Mieter kann fristlos gekündigt werden, wenn Pfleger und rechtlicher Betreuer Vermieter grob beleidigt

Die 95-jährige Mieterin hatte 1955 bzw. 1963 eine Einzimmerwohnung und eine Dreizimmerwohnung im gleichen Haus angemietet. Aufgrund ihrer Demenzerkrankung ist die Mieterin bettlägerig und steht unter Betreuung. Ihr Betreuer bewohnt die Einzimmerwohnung und hält sich tagsüber überwiegend in der Wohnung der Mieterin auf. Im Zuge verschiedener Auseinandersetzung bezeichnete der Betreuer den Vermieter per Email unter anderem als „Terroristen“ und „naziähnlichen braunen Misthaufen“.

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Kündigung wegen Verschmutzung der Wohnung und Geruchsbelästigung

Die Verschmutzung der Wohnung – auch durch menschliche Exkremente – rechtfertigen, ebenso wie Unordnung, erst dann eine Beendigung des Mietverhältnisses, wenn entweder eine Störung des Hausfriedens vorliegt oder eine substanzielle Schädigung der Mietsache oder eine besondere Gefährungssituation heraufbeschworen wird, entschied jetzt das Landgericht Berlin (65 S 148/15).

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Kündigung

Auch im Fall eines schuldunfähigen Verursachers (Mieterin leidet unter einer gutachterlich bestätigten psychischen Labilität und hat einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 80 und dem Merkzeichen B, G und H) stellt eine monatelang andauernde, ständige Lärmbelästigung, die sowohl tagsüber als auch in den Abend- und Nachtstunden stattfindet und teilweise mit Klingeln bei den Nachbarn verbunden ist, eine unzumutbare und dauerhafte Störung des Hausfriedens dar. Dies rechtfertigt den Ausspruch einer fristlosen Kündigung (AG Tempelhof-Kreuzberg 25 C 219/13).

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