Verfälschen Mieter:innen eine Betriebskostenabrechnung oder ermöglichen deren Fälschung, um die Erstattung einer höheren Nachforderung beim Jobcenter zu erschleichen, so sind Vermietende zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses ohne vorherige Abmahnung berechtigt (AG Neukölln, Urt. v. 18.10.2022 – 17 C 141/22).
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Fristlose Kündigung
Verhindert ein Mieter das Ablesen der Zählerstände und die Durchführung der
Jahresprüfung der Rauchwarnmelder in seiner Wohnung, indem er die beauftragte Ableserin ins Gesicht schlägt und beleidigt und Nachfolgeablesern den Zutritt zur Wohnung verweigert, ist der Vermieter zu einer fristlosen Kündigung berechtigt.
Vermieterkündigung
Der Vermieter ist weder berechtigt, fristlos zu kündigen, noch mit der gesetzlichen Kündigungsfrist, wenn der Mieter seine Lebensgefährtin in die Mietwohnung aufnimmt, ohne zuvor beim Vermieter eine Genehmigung einzuholen oder dem Vermieter die Aufnahme der Lebensgefährtin anzuzeigen (LG Berlin 67 S 119/17).
Kündigung wegen Schuhregal, Kartons usw. im Hausflur
Mieter, die die Grenzen des Mietgebrauchs hartnäckig missachten und trotz zahlreicher Verbotsschreiben weiterhin private Gegenstände im Hausflur abstellen, müssen mit einer Kündigung rechnen (LG Köln 10 S 99/16).
Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung
Der Mieter zahlte fünf Monate hintereinander die Miete um wenige Tage verspätet. Der Vermieter kündigte einmal fristlos und einmal mit der normalen Kündigungsfrist. Zu Unrecht, stellte das Landgericht Berlin (67 S 329/16) fest.
Fristlose Kündigung und Schadensersatzansprüche des Mieters
Veranlasst eine Vertragsverletzung des Vermieters oder ein Mangel der Mietsache den Mieter zu einer berechtigten fristlosen Kündigung, kann er auch die daraus entstehenden Kündigungsfolgeschäden als Schadensersatz geltend machen.
Mieter kann fristlos gekündigt werden, wenn Pfleger und rechtlicher Betreuer Vermieter grob beleidigt
Die 95-jährige Mieterin hatte 1955 bzw. 1963 eine Einzimmerwohnung und eine Dreizimmerwohnung im gleichen Haus angemietet. Aufgrund ihrer Demenzerkrankung ist die Mieterin bettlägerig und steht unter Betreuung. Ihr Betreuer bewohnt die Einzimmerwohnung und hält sich tagsüber überwiegend in der Wohnung der Mieterin auf. Im Zuge verschiedener Auseinandersetzung bezeichnete der Betreuer den Vermieter per Email unter anderem als „Terroristen“ und „naziähnlichen braunen Misthaufen“.
Kündigung wegen Verschmutzung der Wohnung und Geruchsbelästigung
Die Verschmutzung der Wohnung – auch durch menschliche Exkremente – rechtfertigen, ebenso wie Unordnung, erst dann eine Beendigung des Mietverhältnisses, wenn entweder eine Störung des Hausfriedens vorliegt oder eine substanzielle Schädigung der Mietsache oder eine besondere Gefährungssituation heraufbeschworen wird, entschied jetzt das Landgericht Berlin (65 S 148/15).
Kündigung
Auch im Fall eines schuldunfähigen Verursachers (Mieterin leidet unter einer gutachterlich bestätigten psychischen Labilität und hat einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 80 und dem Merkzeichen B, G und H) stellt eine monatelang andauernde, ständige Lärmbelästigung, die sowohl tagsüber als auch in den Abend- und Nachtstunden stattfindet und teilweise mit Klingeln bei den Nachbarn verbunden ist, eine unzumutbare und dauerhafte Störung des Hausfriedens dar. Dies rechtfertigt den Ausspruch einer fristlosen Kündigung (AG Tempelhof-Kreuzberg 25 C 219/13).
Vorsicht mit Beleidigungen
Die Beleidigung des Vermieters mit den Worten „Sie promovierter Arsch“ rechtfertigt die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich (AG München 474 C 18543/14).