Ja. Bestandsmieten dürfen nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden, also auf die Miete, die in der Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum im Schnitt gezahlt wird. Die Anpassung darf aber nicht auf einmal erfolgen, sondern nur in gesetzlich vorgeschriebenen Etappen gefordert werden.
Mieterhöhungen nach Modernisierungen sind ebenfalls begrenzt. Nach einer Modernisierung darf die Miete maximal um 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen.




