Mieter müssen die Maklerprovision seit dem 1. Juni allenfalls dann noch zahlen, wenn sie den Makler selbst beauftragt haben – schriftlich bzw. in Textform – und der Makler dann ausschließlich aufgrund dieses Auftrags tätig wird und eine Wohnung beschafft, über die der Mietvertrag schließlich zustande kommt.
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Ab dem 01.06.15 gilt das Bestellerprinzip
DAS BESTELLERPRINZIP: Wer bezahlt den Makler? Gesetzesänderung zur Provisionsregelung. Ab 1. Juni 2015 tritt das Gesetz in Kraft.