Schuhschränke, Regale, Besenschränke und so weiter dürfen grundsätzlich nicht im
Hausflur stehen. Die Möbel der Hausbewohner gehören in die Wohnung und nicht auf die
Gemeinschaftsflächen. Aber: Ein Schuhregal vor der Wohnungstür des einzigen Mieters im
Dachgeschoss kann niemanden im Haus stören.
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Hausflur und Treppenhaus
Hausflur und Treppenhaus sind Gemeinschaftsräume und mitgemietet. Mieter dürfen sie natürlich nutzen, aber die Rechte der Nachbarn sind zu beachten.
Treppenhaus und Flure: Was ist erlaubt, was nicht?
Treppenhaus und Flur gehören zwar auch zur Mletsache, sind aber Gemeinschaftsräume, wie Waschküche, Speicher oder Partykeller. Bei der Nutzung mussen sich die Mieter untereinander arrangleren. Wir erklären, was erlaubt ist und was nicht: