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Treppenhaus

Schuhschränke, Regale, Besenschränke und so weiter dürfen grundsätzlich nicht im
Hausflur stehen. Die Möbel der Hausbewohner gehören in die Wohnung und nicht auf die
Gemeinschaftsflächen. Aber: Ein Schuhregal vor der Wohnungstür des einzigen Mieters im
Dachgeschoss kann niemanden im Haus stören.

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