Treppenhaus und Flure: Was ist erlaubt, was nicht?

Treppenhaus und Flur gehören zwar auch zur Mletsache, sind aber Gemeinschaftsräume, wie Waschküche, Speicher oder Partykeller. Bei der Nutzung mussen sich die Mieter untereinander arrangleren. Wir erklären, was erlaubt ist und was nicht:


Mieter dürfen Fußmatten vor Ihrer Tür auslegen (AG Tempelhof-Kreuzberg 19 C 27/98)

Bei schlechter Witterung dürfen Schuhe auf der Fußmatte abgestellt werden. Im Hausflur darf eine Madonna-Figur aufgestellt werden (AG Münster 3 C 2122103).

Blumenkübel auf Zwischenpodesten oder vor der Haustür, ein kleiner Schuhschrank sind erlaubt (AG Köln 222 C 426/00), wenn Mitbewohner bei der Nutzung des Treppenhauses nicht beeinträchtigt werden.