Bis zum 31. Dezernbar 2013 müssen Vermieter testen, ob Legionellen im Trinkwasser eines Hauses zu finden sind.
Die Bakterien können die sogenannte Legionärskrankheit hervorrufen, eine gefährliche Form der Lungenentzündung. Die Keime gedeihen am besten in 25 bis 50 Grad Celsius warmem, stehendem Wasser. Sie werden über die Atemwege übertragen, zum Belspiel beim Duschen. Die Kosten der Leglonellen-Oberprüfung sind Betriebskosten. Spätestens nach drei Jahren muss der Vermieter eine erneute Leglonellen-Überprüfung veranlassen. Bei einer zu hohen Leglonellen-Konzentration muss er ggf. Sanierungsmaßnahmen ergreifen – auf eigene Kosten.