Schlagwort-Archive: Kündigungsschutz

Gute Nacht!

Ein Vermieter kündigte wegen Eigenbedarf eine Zweizimmerwohnung, die im selben Haus
liegt, in dem er und seine Frau wohnen. Die Begründung: Er ist ein chronischer Schnarcher und raubt damit seiner Frau den Schlaf. Damit die zu ihrer Erholung kommt, braucht sie dringend ein eigenes Schlafzimmer. Das Landgericht Koblenz sah das genauso und gab dem Schnarcher Recht (Az: 14 S 216/98).

Mieter kann fristlos gekündigt werden, wenn Pfleger und rechtlicher Betreuer Vermieter grob beleidigt

Die 95-jährige Mieterin hatte 1955 bzw. 1963 eine Einzimmerwohnung und eine Dreizimmerwohnung im gleichen Haus angemietet. Aufgrund ihrer Demenzerkrankung ist die Mieterin bettlägerig und steht unter Betreuung. Ihr Betreuer bewohnt die Einzimmerwohnung und hält sich tagsüber überwiegend in der Wohnung der Mieterin auf. Im Zuge verschiedener Auseinandersetzung bezeichnete der Betreuer den Vermieter per Email unter anderem als „Terroristen“ und „naziähnlichen braunen Misthaufen“.

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Kündigung wegen Verschmutzung der Wohnung und Geruchsbelästigung

Die Verschmutzung der Wohnung – auch durch menschliche Exkremente – rechtfertigen, ebenso wie Unordnung, erst dann eine Beendigung des Mietverhältnisses, wenn entweder eine Störung des Hausfriedens vorliegt oder eine substanzielle Schädigung der Mietsache oder eine besondere Gefährungssituation heraufbeschworen wird, entschied jetzt das Landgericht Berlin (65 S 148/15).

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Kündigung

Auch im Fall eines schuldunfähigen Verursachers (Mieterin leidet unter einer gutachterlich bestätigten psychischen Labilität und hat einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 80 und dem Merkzeichen B, G und H) stellt eine monatelang andauernde, ständige Lärmbelästigung, die sowohl tagsüber als auch in den Abend- und Nachtstunden stattfindet und teilweise mit Klingeln bei den Nachbarn verbunden ist, eine unzumutbare und dauerhafte Störung des Hausfriedens dar. Dies rechtfertigt den Ausspruch einer fristlosen Kündigung (AG Tempelhof-Kreuzberg 25 C 219/13).

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Fristlose Kündigung bei unverschuldeter Geldnot zulässig

BGH bestätigt Prinzip „Geld hat man zu haben“

„Die Entscheidung ist unbefriedigend und hinterlässt einen schalen Beigeschmack. Mietern kann auch dann wegen Zahlungsverzugs fristlos gekündigt werden, wenn sie unverschuldet in Geldnot geraten sind. Der vom Bundesgerichtshof angewandte Grundsatz ‚Geld hat man zu haben‘ darf in einem sozialen Mietrecht, insbesondere beim Kündigungsschutz, nicht uneingeschränkt gelten“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des BGH (BGH VIII ZR 175/14).

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Düsseldorfer Raucher muss Wohnung räumen

Mieterbund: Rauchen in der Wohnung bleibt weiter erlaubt 

„Rauchen in der Mietwohnung verstößt nicht gegen den Mietvertrag und bleibt weiterhin erlaubt. Das hat das Landgericht Düsseldorf (21 S 240/13) heute ausdrücklich bestätigt“, erklärte er Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB).
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Ab 1.5.2013 neues Mietrecht – Die Neuregelungen im Überblick

Die Neuregelungen im Überblick:

· Mietminderung: Bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters darf der Mieter in den ersten drei Monaten die Miete nicht mehr kürzen. Er muss weiterhin die volle Miete zahlen, trotz Lärm, Dreck, Einrüstung usw. Bei allen anderen Modernisierungen im oder am Haus, bei Reparaturen und Instandhaltungen sind Mietminderungen dagegen nach wie vor möglich.

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Bundesgerichtshof weicht Kündigungsschutz weiter auf

Mieterbund kritisiert vermieterfreundliche Rechtsprechung

(dmb – 11.10.12) „Vermieter können jetzt noch leichter Mieter wegen Zahlungsrückständen kündigen. Der Bundesgerichtshof weicht nur zwei Wochen nach seiner problematischen Entscheidung zur Eigenbedarfskündigung den geltenden Kündigungsschutz weiter auf“, kritisierte Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 107/12). „Das ist aus Mietersicht eine negative Rechtsprechung, die nur den Vermietern nutzt.“ Weiterlesen

Kündigung wegen unberechtigter Mietminderung

Bundesgerichtshof höhlt Mieterrechte aus

(dmb – 11.07.12) „Ich halte das Urteil für problematisch und im Ergebnis für falsch. Der Bundesgerichtshof höhlt Mietminderungsrechte in nicht nachvollziehbarer Art und Weise aus“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 138/11). „Mieter müssen die Möglichkeit haben, ihre Rechte ohne Angst vor einer Kündigung geltend machen zu können. Droht ihnen die Kündigung des Vermieters, wenn sie die Miete kürzen, sich aber über die Ursachen des Mangels irren, steht das gesetzlich garantierte Mietminderungsrecht nur noch auf dem Papier.“

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