Erwartet, aber trotzdem eine gute Nachricht. Der Bundesgerichtshof entschied, Landesregierungen können Städte mit erhöhtem Wohnungsbedarf festlegen, in denen dann die Miete innerhalb von 3 Jahren höchstens um 15 Prozent steigen darf, statt ansonsten um 20 Prozent.
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Ab 1.5.2013 neues Mietrecht – Die Neuregelungen im Überblick
Die Neuregelungen im Überblick:
· Mietminderung: Bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters darf der Mieter in den ersten drei Monaten die Miete nicht mehr kürzen. Er muss weiterhin die volle Miete zahlen, trotz Lärm, Dreck, Einrüstung usw. Bei allen anderen Modernisierungen im oder am Haus, bei Reparaturen und Instandhaltungen sind Mietminderungen dagegen nach wie vor möglich.