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Studentenwohnheim setzt Belegungskonzept und Rotation voraus

BGH-Entscheidung wichtig und überfällig

(dmb – 13.06.12) „Die Klarstellung des Bundesgerichtshofs, wann ein Wohngebäude als Studentenwohnheim ohne Kündigungs- und Mieterschutz zu qualifizieren ist, ist wichtig und war längst überfällig“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil der Karlsruher Richter (BGH VIII ZR 92/11). „Nur wenn der Vermieter ein konkretes Belegungskonzept mit zeitlicher Begrenzung der Mietzeit und Rotation praktiziert, kann von einem Studentenwohnheim die Rede sein. Für alle anderen Vermietungen von Wohnungen, Appartements oder Zimmern an Studentinnen oder Studenten gilt dagegen der gleiche gesetzliche Kündigungsschutz wie für andere Mieter auch“.

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