BGH: Fristlose Kündigung gegen Düsseldorfer Raucher nicht rechtmäßig

Landgericht Düsseldorf muss erneut entscheiden

(dmb) Die gerichtlichen Auseinandersetzungen um das Mietverhältnis eines Düsseldorfer Rauchers gehen weiter.  Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 186/14) hob heute das Urteil des Landgerichts Düsseldorf (21 S 240/13) aus dem Vorjahr auf. Das Gericht muss jetzt erst einmal den Sachverhalt korrekt und umfassend ermitteln.

Die Düsseldorfer Richter hatten die fristlose Kündigung des Vermieters bestätigt und den über 75 Jahre alten Rentner nach 40 Jahren Mietzeit zur Räumung verurteilt. Als Begründung erklärten Sie, der Rentner könne zwar in der Wohnung rauchen, er müsse aber regelmäßig lüften, die Aschenbecher in der Wohnung leeren und verhindern, dass Zigarettenqualm in den Hausflur dringe, weil hierdurch die Mitmieter erheblich belästigt würden.

„Das ist heute kein Raucherurteil. Rauchen ist und bleibt in der Wohnung erlaubt. Der Bundesgerichtshof hat sich mit Raucherfragen gar nicht beschäftigt. Vielmehr ging es heute um prozessuale Frage zur Feststellung eines konkreten Sachverhalts, um Fragen, ob es durch ein fehlerhaftes Lüftungsverhaltung wirklich zur einer nachhaltigen Störung des Hausfriedend gekommen ist bzw. ob eine schuldhafte Pflichtverletzung vorlag“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

Der Bundesgerichtshof erklärte, eine Entscheidung sei nicht möglich gewesen, weil die vom Landgericht Düsseldorf vorgenommene Beweiswürdigung auf einer lückenhaften und unter Verletzung prozessualer Vorschriften erfolgten Tatsachenfeststellung beruhte.
Der Bundesgerichtshof verwies die Sache deshalb an eine andere Kammer des Landgerichts Düsseldorf.

Erst vor einem Monat hatte der Bundesgerichtshof (BHG V ZR 110/14) entschieden, dass das Rauchen auf dem Balkon eingeschränkt werden kann. Kommt es durch Balkonraucher zu wesentlichen Beeinträchtigungen für den nichtrauchenden Nachbarn, können Raucher- und Nichtraucherzeiten vereinbart oder festgelegt werden.
Im März wird der Bundesgerichtshof zu der Frage Stellung nehmen, ob Raucher zu verstärkten Schönheitsreparaturen auch schon vor Ablauf der typischen Renovierungsfristen verpflichtet sind.