Hausflur und Treppenhaus

Hausflur und Treppenhaus sind Gemeinschaftsräume und mitgemietet. Mieter dürfen sie natürlich nutzen, aber die Rechte der Nachbarn sind zu beachten.


Im Eingangsbereich / Hausflur darf der Kinderwagen – auch nachts – abgestellt werden,
solange es hierdurch nicht zu erheblichen Belästigungen für die Mitmieter kommt (BGH V ZR 46/06, LG Berlin 63 S 487/08, AG Braunschweig 121 C 128/00). Ist laut Mietvertrag das Abstellen des Kinderwagens ausdrücklich verboten, kann dies unwirksam sein – insbesondere dann, wenn die Nachbarn den Flurbereich trotz Kinderwagen nutzen können und Eltern nicht zuzumuten ist, den Kinderwagen mehrere Stockwerke hoch in die Wohnung zu schleppen sowie sonstige Abstellmöglichkeiten im Haus nicht vorhanden sind.