Mietminderung:
Beruhen Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden jeweils im Außenwandbereich von Küche und dem einzigen Zimmer der Wohnung auf Baumängeln, ist eine Mietminderung gerechtfertigt, hier von 15 bzw. 20 %.
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Mietminderung trotz „fehlerhafter“ Möblierung
Mieter können wegen Feuchtigkeitsschäden und Schimmel auch dann die Miete mindern, wenn sie den Mangel wegen fehlerhafter Möblierung verursacht haben, dieser Fehler von ihnen jedoch nicht zu vertreten war (LG Lübeck 1 S 106/13).