Entspricht die Heizkostenabrechnung nicht den Vorschriften der Heizkostenverordnung, weil der Verbrauch fehlerhaft ermittelt wurde, ist die Abrechnung inhaltlich fehlerhaft. Die fehlerhafte Verbrauchsabrechnung berechtigt den Mieter zu einer Kürzung.
Schlagwort-Archive: Mietminderung
Keine Mietminderung, wenn Mängelbeseitigung verhindert wird
Treten Mängel in oder an der Mietsache auf (hier: Gewerbeimmobilie) und verweigert bzw. verhindert der Mieter die notwendigen Arbeiten zur Mängelbeseitigung, kann er sich nicht gleichzeitig auf eine Mietminderung berufen (BGH XII ZR 65/14).
Mietminderung trotz „fehlerhafter“ Möblierung
Mieter können wegen Feuchtigkeitsschäden und Schimmel auch dann die Miete mindern, wenn sie den Mangel wegen fehlerhafter Möblierung verursacht haben, dieser Fehler von ihnen jedoch nicht zu vertreten war (LG Lübeck 1 S 106/13).
DMB Telefon-Hotline für hochwassergeschädigte Mieter
030 / 223 23 -166
ab 17. Juni 2013
(dmb) Ab Montag, dem 17. Juni 2013, schaltet der Deutsche Mieterbund (DMB) eine Telefon-Hotline für hochwassergeschädigte Mieter.
Kein besserer Schallschutz nach Umbauarbeiten im Haus
Mieter haben nur Anspruch auf den Schallschutz, der bei Errichtung des Wohngebäudes galt. Zu einer nachträglichen Verbesserung des Schallschutzes ist der Vermieter nur verpflichtet, Weiterlesen
Schadensersatz wegen unterbliebener Mängelanzeige – Vermieter trifft Beweislast
Bundesgerichtshof vom 05.12.12
Hat der Mieter wegen Rissen und Schäden an den Bodenfliesen die Miete um 20 Prozent gemindert, kann der Vermieter dem nicht einfach entgegenhalten, er mache wegen der verspäteten Mängelanzeige des Mieters Schadensersatzansprache geltend.
Ab 1.5.2013 neues Mietrecht – Die Neuregelungen im Überblick
Die Neuregelungen im Überblick:
· Mietminderung: Bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters darf der Mieter in den ersten drei Monaten die Miete nicht mehr kürzen. Er muss weiterhin die volle Miete zahlen, trotz Lärm, Dreck, Einrüstung usw. Bei allen anderen Modernisierungen im oder am Haus, bei Reparaturen und Instandhaltungen sind Mietminderungen dagegen nach wie vor möglich.
Bundesgerichtshof: Mietminderung bei Fassadeneinrüstung und Dachabbau
Wenn über einen Zeltraum von vier Monaten die Fassade des Gebäudes eingerüstet ist, ist das eine Beeinträchtigung des Mietgebrauchs. Zwei Wochen andauernde Dacharbeiten sind keine unerhebliche Beeinträchtigung, so dass die betroffenen Mieter zu einer Mietminderung berechtigt sind, entschied der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 181/12).
Neues vom Bundesgerichtshof
Keine Mietminderung bei erhöhtem Verkehrslärm
Steigert sich die Belastung durch Verkehrslärm aufgrund umfangreicher Straßenbauarbeiten bzw. einer Umleitung vor dem Haus/der Wohnung des Mieters, ist der im Regelfall nicht berechtigt, die Miete zu mindern, entschied der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 152/12).
Keine Mietminderung bei benachbartem „Massageinstitut“
Eine Mietminderung wegen eines benachbarten bordellartigen Betriebes im Haus, eines Massageinstltuts, ist unzulässig. Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs zumindest dann, wenn nur abstrakte, aber keine konkreten Beeinträchtigungen für die Mitmieter Im Haus dargelegt werden (BGH XII ZR 122111). Weiterlesen