Schlagwort-Archive: Mietminderung

Schadensersatz wegen unterbliebener Mängelanzeige – Vermieter trifft Beweislast

Bundesgerichtshof vom 05.12.12
Hat der Mieter wegen Rissen und Schäden an den Bodenfliesen die Miete um 20 Prozent gemindert, kann der Vermieter dem nicht einfach entgegenhalten, er mache wegen der verspäteten Mängelanzeige des Mieters Schadensersatzansprache geltend.

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Ab 1.5.2013 neues Mietrecht – Die Neuregelungen im Überblick

Die Neuregelungen im Überblick:

· Mietminderung: Bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters darf der Mieter in den ersten drei Monaten die Miete nicht mehr kürzen. Er muss weiterhin die volle Miete zahlen, trotz Lärm, Dreck, Einrüstung usw. Bei allen anderen Modernisierungen im oder am Haus, bei Reparaturen und Instandhaltungen sind Mietminderungen dagegen nach wie vor möglich.

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Bundesgerichtshof: Mietminderung bei Fassadeneinrüstung und Dachabbau

Wenn über einen Zeltraum von vier Monaten die Fassade des Gebäudes eingerüstet ist, ist das eine Beeinträchtigung des Mietgebrauchs. Zwei Wochen andauernde Dacharbeiten sind keine unerhebliche Beeinträchtigung, so dass die betroffenen Mieter zu einer Mietminderung berechtigt sind, entschied der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 181/12).

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Neues vom Bundesgerichtshof

Keine Mietminderung bei erhöhtem Verkehrslärm

Steigert sich die Belastung durch Verkehrslärm aufgrund umfangreicher Straßenbauarbeiten bzw. einer Umleitung vor dem Haus/der Wohnung des Mieters, ist der im Regelfall nicht berechtigt, die Miete zu mindern, entschied der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 152/12).

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Keine Mietminderung bei benachbartem „Massageinstitut“

Eine Mietminderung wegen eines benachbarten bordellartigen Betriebes im Haus, eines Massageinstltuts, ist unzulässig. Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs zumindest dann, wenn nur abstrakte, aber keine konkreten Beeinträchtigungen für die Mitmieter Im Haus dargelegt werden (BGH XII ZR 122111). Weiterlesen