Heizkostenabrechnung

Nach geltender Rechtslage müssen Mieter:innen Heizkostenabrechnungen innerhalb eines Jahres zugeschickt werden. Abrechnungen, die das Kalenderjahr 2022 betreffen, müssen Mieter:innen daher bis zum 31.12.2023 vorliegen haben. Versäumen Vermieter:innen diese Frist, können sie keine Nachforderungen mehr stellen. Nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes (DMB) sind vor allem Abrechnungen, die erst kurz vor Ablauf der Frist eintreffen, häufig fehlerhaft. Eine Überprüfung lohnt sich für Mieter:innen hier fast immer.