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Frau Holle

Das Ausschütteln von Decken, Betten, Laken oder Tischtüchern aus einem Fenster der Wohnung oder vom Balkon ist erlaubt, wenn sich weder Gegenstände in den Decken noch Personen unterhalb des Fensters befinden (AG München, Urt. 12.5.14 – 424 C 28654/13).

Muss ich mich weiterhin an den Kosten für den Kabelanschluss beteiligen, obwohl ich gar kein TV habe?

Noch ja. Ist die Umlage der Kabelgebühren laut Mietvertrag vereinbart, müssen Mieter:innen sie derzeit noch übernehmen, selbst wenn sie den Anschluss gar nicht nutzen oder gar kein Fernsehgerät haben. Das gilt noch bis Ende Juni 2024, danach entfällt die Umlage für Kabelgebühren, sprich: Vermieter:innen dürfen ab Juli 2024 keine Kabelgebühren mehr umlegen. Mieter:innen haben ab dann die freie Wahl, ob und wie sie fernsehen möchten.

Heizkostenabrechnung

Nach geltender Rechtslage müssen Mieter:innen Heizkostenabrechnungen innerhalb eines Jahres zugeschickt werden. Abrechnungen, die das Kalenderjahr 2022 betreffen, müssen Mieter:innen daher bis zum 31.12.2023 vorliegen haben. Versäumen Vermieter:innen diese Frist, können sie keine Nachforderungen mehr stellen. Nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes (DMB) sind vor allem Abrechnungen, die erst kurz vor Ablauf der Frist eintreffen, häufig fehlerhaft. Eine Überprüfung lohnt sich für Mieter:innen hier fast immer.

Asbest

Zerstörte oder beschädigte Asbestmaterialien in der Mietwohnung (hier: in den Bodenplatten) führen regelmäßig zu einer minderungsrelevanten konkreten Gesundheitsgefährdung der Mieter. Eine Mietminderung aufgrund dieses Mangels um 20% ist (…) angemessen. Da schon der Austritt einzelner Fasern ausreicht, um konkrete Gesundheitsgefahren herbeizuführen, muss eine grenzwertüberschreitende Belastung der Raumluft nicht notwendigerweise dargetan werden, um die konkrete Gesundheitsgefährdung zu belegen. Die Verlegung von Korkplatten über den asbesthaltigen Bodenplatten vermag eine (erforderliche) luftdichte Versiegelung der Asbestplatten nicht herbeizuführen (LG Berlin, Urt. v. 11.2.2016 – 18 S 133/15).

Mietpreisbremse

Auskunftsansprüche verjähren nicht innerhalb von drei Jahren nach Vertragsschluss.
Nach der neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH (Az. VIII ZR 375/21;VIII ZR 8/22, VIII ZR 60/22 und VIII ZR 125/22) beginnt die dreijährige Verjährungsfrist für den Auskunftsanspruch für die Berechnung der nach der Mietpreisbremse zulässigen Miethöhe ab dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem der MieterInnen die Auskunft erstmals beim Vermieter verlangt.

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Abrechnungsfälschung

Verfälschen Mieter:innen eine Betriebskostenabrechnung oder ermöglichen deren Fälschung, um die Erstattung einer höheren Nachforderung beim Jobcenter zu erschleichen, so sind Vermietende zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses ohne vorherige Abmahnung berechtigt (AG Neukölln, Urt. v. 18.10.2022 – 17 C 141/22).

Nachmieter

Ich habe mein Mieterverhältnis gekündigt und möchte bereits vor Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist aus dem Vertrag, um doppelte Miete zu sparen. Mein Vermieter weigert sich, den von mir benannten Nachmieter zu akzeptieren. Ist das rechtens?

Mieter:innen können zwar Nachmieter:innen vorschlagen. Vermietende müssen mit diesen aber keinen neuen Mietvertrag abschließen. Ein Anspruch auf vorzeitige Vertragsentlassung besteht grundsätzlich nicht.