Länder wollen im Bundesrat Nachbesserungen an Heizungsplänen erreichen

Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit soll der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden.

Eine sofortige Austauschpflicht für Heizungen in Bestandsgebäuden gibt es nicht. Falls ein Gerät kaputtgeht und nicht mehr repariert werden kann, gibt es Übergangsfristen. Der Bundesrats-Umweltausschuss fordert eine Verschärfung der Heizungspläne. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll es ein grundsätzliches Betriebsverbot für Heizkessel mit fossilen Energien nach dem 31. Dezember 2044 geben. Diese Zielsetzung sei mit dem Ziel der Bundesregierung kompatibel, im Jahr 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, heißt es. In einigen Ländern werde jedoch schon früher eine Klimaneutralität angestrebt. Um diese Ziele auch erreichen zu können, müsse den Ländern die Möglichkeit gegeben werden, schon früher Regelungen zu Betriebsverboten für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen zu erlassen.