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Darf jeder in einem Mietshaus zweimal im Jahr so lange und so laut feiern, wie er/sie möchte?

Dass Mieter:innen zweimal im Jahr so lange und so laut feiern dürfen, wie sie wollen, ist im Gesetz nicht verankert. In einem Mehrfamilienhaus gilt stets das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme. Insbesondere die Nachtruhezeiten von 22.00 bis 6.00 Uhr sollten eingehalten werden. Gelegentliche Feiern zu besonderen Anlässen müssen aber von der Nachbarschaft hingenommen werden (BGH, Urt. v. 29.2.2012, Az. VIII ZR 155/11). Um Ärger vorzubeugen, empfiehlt es sich, Partys rechtzeitig anzukündigen und um Verständnis zu bitten.