Schlagwort-Archive: Kabelgebühren

Muss ich mich weiterhin an den Kosten für den Kabelanschluss beteiligen, obwohl ich gar kein TV habe?

Noch ja. Ist die Umlage der Kabelgebühren laut Mietvertrag vereinbart, müssen Mieter:innen sie derzeit noch übernehmen, selbst wenn sie den Anschluss gar nicht nutzen oder gar kein Fernsehgerät haben. Das gilt noch bis Ende Juni 2024, danach entfällt die Umlage für Kabelgebühren, sprich: Vermieter:innen dürfen ab Juli 2024 keine Kabelgebühren mehr umlegen. Mieter:innen haben ab dann die freie Wahl, ob und wie sie fernsehen möchten.

Kabelgebühren dürfen (noch) umgelegt werden

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Noch dürfen Vermieter:innen die Gebühren für den Kabelanschluss auf ihre Mieter:innen umlegen, wenn die Umlage dieser Betriebskosten so im Mietvertrag geregelt ist (BGH Urt. v. 18.11.2021 – I ZR 106/20). Mehr Informationen hier.

Weiterlesen