Mietpreisbremse

Sechs  Monate  nachdem  Justizminister  Heiko  Maas  einen  Entwurf  zur Begrenzung der Wiedervermietungsmieten vorgelegt hat, einigte sich jetzt die Koalition auf die so genannte Mietpreisbremse. Künftig soll  in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die  neue  Miete  nach  einem  Mieterwechsel  höchstens  noch  10  %  über  der  ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen.

Abweichend vom ursprünglichen Ministerentwurf einigten sich die  Fraktionen  von  CDU/CSU  und  SPD  jetzt  darauf,  den  Wohnungsneubau  von  der Mietpreisbremse völlig auszunehmen. Ursprünglich sollte die Mietpreisbremse zwar nicht die Erstvermietung  im  Wohnungsneubau  betreffen,  wohl  aber  Zweit-  und  Drittvermietungen  in diesem Bereich. Der jetzt gefundene Kompromiss trägt den Forderungen von CDU/CSU und Wohnungswirtschaft  Rechnung.  Die  gesetzlichen  Regelungen  zur  Mietpreisbremse  werden insgesamt für den Wohnungsneubau nicht gelten.

Nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes ist diese Regelung falsch und überflüssig. Die Bedeutung für die Praxis dürfte aber eher gering sein. Nachbesserungsbedarf sieht der Deutsche  Mieterbund  an  anderer  Stelle.  Hält  sich  der  Vermieter  nicht  an  die  durch  die Mietpreisbremse gezogenen Grenzen, kann der Mieter die hohe Miete rügen und von diesem Zeitpunkt an nur noch die gesetzlich zulässige Miete zahlen. Das aber ist eine Einladung an Vermieter,  es  zunächst  einmal  mit  überhöhten  Mieten  zu  versuchen.  Notwendig  ist  deshalb eine Sanktion für Vermieter, die gegen das Gesetz verstoßen. Mieter müssen zumindest die seit Vertragsabschluss zu viel gezahlte Miete zurückfordern können.