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Betriebskostenabrechnung: Belegeinsicht als Voraussetzung für das Bestreiten der Kosten

Mieter:innen haben das Recht, die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Originalbelege einzusehen. Dieses Recht kann sich jedoch auch als Verpflichtung darstellen, so dass Mieter:innen rechtliche Nachteile erleiden können, wenn sie die Möglichkeit zur Belegeinsicht nicht wahrnehmen. So entschied das Landgericht Dresden jüngst, dass der Mieter sich auch bei stark gestiegenen Betriebskosten nicht darauf beschränken könne – ohne Belegeinsicht genommen zu haben – die Kostenansätze zu bestreiten (Beschl. v. 23.11.2021 – 4 S 222/21).

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Haushaltsnahe Dienstleistungen

Der Mieter bzw. die Mieterin hat gegen den Vermieter bzw. die Vermieterin einen Anspruch auf die unentgeltliche Erteilung einer Aufstellung der im Rahmen der Betriebskostenvorauszahlungen gezahlten Kosten, die als haushaltsnahe Dienstleistungen vom Mieter bzw. der Mieterin steuerlich absetzbar sind (AG Chemnitz – 20 C 168/18).

Minderung

Ein Wasserschaden an der Mietsache, der u.a. zur Folge hat, dass Badewanne und Toilette in der Wohnung nur eingeschränkt und mit wenig Wasser nutzbar sind, führt zu einer Minderung der Bruttowarmmiete um 25 % (LG Berlin – 66 S 26/18).

Anfechtung

Mieter:innen können den Mietvertrag anfechten, wenn sie nach dessen Abschluss Kenntnis von Tatsachen erhalten, die auf mangelnde Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Vermietenden schließen lassen (hier: Mietpfändung wegen Steuerschulden, kein Nachweis der ordnungsgemäßen Anlage der Kaution, Vorstrafen wegen Vermögensdelikten) (LG Konstanz – C 61 S 58/15).

Kabelgebühren dürfen (noch) umgelegt werden

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Noch dürfen Vermieter:innen die Gebühren für den Kabelanschluss auf ihre Mieter:innen umlegen, wenn die Umlage dieser Betriebskosten so im Mietvertrag geregelt ist (BGH Urt. v. 18.11.2021 – I ZR 106/20). Mehr Informationen hier.

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Heizkörper

Der Mieter hat gegen den Vermieter keinen Anspruch auf Verplombung oder anderweitige Stilllegung von ihm nicht genutzter Heizkörper, selbst wenn dadurch in geringerem Umfang Verbrauchseinheiten anfallen und in Rechnung gestellt werden (AG München, Urt. v. 21.10.2021 – 416 C 10714/20).

Heizspiegel 2021

Heizkosten in 2020 gesunken, aber dieses Jahr wird’s deutlich teurer – vor allem mit Öl und Gas. Prognose für 2021: Kosten steigen im Schnitt um 13 Prozent 5 Prozent weniger Heizkosten im vergangenen Abrechnungsjahr Sparpotenzial von 490 Euro pro Jahr in durchschnittlicher Wohnung Verbraucher müssen mit stark steigenden Heizkosten rechnen. Das geht aus dem neuen Heizspiegel (http://www.heizspiegel.de) der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online hervor.

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