Es gibt weder für Mieter:innen noch für Vermieter:innen eine Pflicht, ein Wohnungsübergabeprotokoll zu erstellen. Allerdings ist ein Wohnungsübergabeprotokoll sinnvoll – sowohl beim Einzug als auch beim Auszug.
Es gibt weder für Mieter:innen noch für Vermieter:innen eine Pflicht, ein Wohnungsübergabeprotokoll zu erstellen. Allerdings ist ein Wohnungsübergabeprotokoll sinnvoll – sowohl beim Einzug als auch beim Auszug.