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Anfechtung

Mieter:innen können den Mietvertrag anfechten, wenn sie nach dessen Abschluss Kenntnis von Tatsachen erhalten, die auf mangelnde Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Vermietenden schließen lassen (hier: Mietpfändung wegen Steuerschulden, kein Nachweis der ordnungsgemäßen Anlage der Kaution, Vorstrafen wegen Vermögensdelikten) (LG Konstanz – C 61 S 58/15).