Ist als Umlageschlüssel für Betriebskosten die Abrechnung nach Personen vereinbart, sind bei der Ermittlung des Personenschlüssels auch Kleinstkinder und Neugeborene voll zu berücksichtigen (AG Saarbrücken – 3 C 129/17).
Ist als Umlageschlüssel für Betriebskosten die Abrechnung nach Personen vereinbart, sind bei der Ermittlung des Personenschlüssels auch Kleinstkinder und Neugeborene voll zu berücksichtigen (AG Saarbrücken – 3 C 129/17).
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