Wäsche trocknen

Grundsätzlich darf der Mieter seine Wäsche in der Wohnung trocknen. Klauseln im Mietvertrag, die das Aufhängen von Wäsche in der Wohnung verbieten, sind unwirksam.

Das gilt auch dann, wenn es im Haus einen Gemeinschaftstrockenkeller oder Speicher gibt. Der Mieter ist auch berechtigt, in der Wohnung einen Wäschetrockner aufzustellen, Kondensat-Trockner sind immer erlaubt.