Grundsätzlich darf der Mieter seine Wäsche in der Wohnung trocknen. Klauseln im Mietvertrag, die das Aufhängen von Wäsche in der Wohnung verbieten, sind unwirksam.
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Wäsche trocknen
Grundsätzlich darf der Mieter seine Wäsche in der Wohnung trocknen. Eine Klausel im Mietvertrag, die das Aufhängen von Wäsche in der Wohnung verbietet, ist unwirksam.